Klagen & Schuldfragen

Commerzialbank: Experten vor Mammut-Aufgaben

Burgenland
08.08.2020 06:00

Im Finanzdesaster rund um die burgenländische Commerzialbank von Martin Pucher geht es nun um Klagen und Schuldfragen. Die Staatsanwaltschaft beauftragte einen Sachverständigen mit Hypo-Erfahrung. Wolfgang Peschorn, Chef der Finanzprokuratur, wirft ein Klagebegehren eines Grazer Anwalts zurück. Herkules und Mammut. Diese beiden stehen für kaum zu bewältigende Aufgaben. Nun ist Karl Hengstberger weder Halbgott noch Riesenelefant, doch steht er vor einer enormen Aufgabe.

Der renommierte Gerichtssachverständige hat von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) den Auftrag erhalten, die Malversationen der Commerzialbank rund um ihren Boss Martin Pucher zu analysieren. Und zwar beginnend mit 2010 bis heute (das Papier liegt der „Krone“ vor). Hengstberger muss innerhalb von zehn Monaten Zahlungsflüsse nachvollziehen. Waren - abgesehen von Pucher und dessen Kollegin K. (für beide gilt die Unschuldsvermutung) - weitere Personen an Bilanzfälschung und Geldabzweigung beteiligt? Wie verlief der Geldfluss von der Bank an den Fußballverein SV Mattersburg (die WKStA vermutet, es geschah über Sponsoren)? Wer profitierte von den Millionen?

Hengstberger darf sich nicht äußern („In zehn Monaten können wir weiterreden“). Er hat jedenfalls Erfahrung im Bereich Banken und Fußball. Er war als Sachverständiger u. a. im Hypo-Alpe-Adria-Verfahren tätig, ebenso wie in der Causa rund um den GAK. Nun also Mattersburg und Commerzialbank.

Nationalbank und FMA unter Druck
Die Prüfung erlangt generell zentrale Bedeutung. Die Kanzlei TPA, die Puchers Bank über Jahre prüfte, gerät ebenso unter Druck wie die Nationalbank, die Finanzmarktaufsicht (FMA) sowie die Justiz, die trotz Whistleblower-Hinweisen lange untätig blieben. Unabhängig davon steht eine Amtshaftungsklage im Raum. Ein Grazer Anwalt hat diese eingebracht.

Begehrt wird eine Haftung der Republik für Schäden, die von der Einlagensicherung nicht gedeckt sind (ausbezahlt werden maximal 100.000 Euro pro Person). Die Republik habe nun drei Monate Zeit zu reagieren. Das Begehren wurde in einem Schreiben an den Präsidenten der Finanzprokuratur (diese vertritt die Republik, Anm.), Wolfgang Peschorn, dargelegt.

Peschorn: Amtshaftungsklage „substanzlos“
Die „Krone“ fragte beim Präsidenten nach. Der ehemalige Innenminister ist einigermaßen irritiert.„Das Schreiben dieses Anwalts ist substanzlos. Mit den Sorgen der Bankkunden soll man behutsam umgehen. Es bleibt dem Anwalt unbenommen, sein Schreiben zu verbessern.“ Die Aufklärung der Vorgänge obliege der Justiz, dem Konkursgericht und dem von diesem eingesetzten Insolvenzverwalter.„Für eine geforderte Untersuchungskommission fehlt es an der ausreichenden gesetzlichen Grundlage. Zur Klärung politischer Verantwortungen gibt es das Instrument des Untersuchungsausschusses.“

Erich Vogl, Kronen Zeitung

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