Angreifer eingewiesen

Wien: Patient attackierte im Wahn Krankenpflegerin

Wien
05.08.2020 06:00

Eine Frau wurde in einem Wiener Spital von einem tobenden Patienten gewürgt und mit einem Messer verletzt. Ein Kollege (40) rettete sie nach einem verzweifelten Kampf. Jetzt stand der Mann vor Gericht und wurde schließlich eingewiesen.

Ein an Schizophrenie leidender 26-Jähriger ist heuer Ende März mit Corona-Verdacht ins Wiener Wilhelminenspital eingeliefert worden. Tatsächlich aber hatte er einen psychotischen Schub. Stundenlang lag er nur teilnahmslos da. In diesem Zustand wuschen ihn ein 40-jähriger Krankenpfleger und eine Kollegin (35): „Da hat er sich kein einziges Mal gerührt“, berichtet der Pfleger: „Plötzlich sagte er, er wolle meiner Kollegin ein Geheimnis verraten - nur ihr.“

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Was hier passiert ist, ist für alle traurig. Der eine kann nichts dafür, dass er krank ist, und die beiden anderen haben nur ihre Arbeit gemacht.

Anwalt Mirsad Musliu verteidigt den Betroffenen im Gericht

„Da hör ich dieses ,Hilfe, Hilfe‘“
Der 40-Jährige wartete vor der Tür: „Da hör ich dieses ,Hilfe, Hilfe‘, krächzend. Ich hab die Tür geöffnet und es gesehen.“ - „Was?“, fragt Richterin Claudia Zöllner. „Die Kollegin liegt auf dem Bett, er ist auf ihr drauf, würgt sie“, so der Zeuge, „ich hab den Alarm-Knopf gedrückt, geschrien, bin reingerannt und auf ihn gesprungen. Meine Körpermasse wird ihn anfangs nicht besonders beeindruckt haben.“ Tatsächlich ließ sich der Mann nicht stoppen. „Ich bekam keine Luft, konnte seine Hände nicht wegschlagen“, so das Opfer, „ich wusste, wenn mein Kollege das jetzt nicht schafft, verlier ich das Bewusstsein.“

Auch mit Buttermesser zugestochen
Plötzlich stach der Patient auch noch mit einem Buttermesser auf die Frau ein. „Ich hörte sie wimmern“, sagt der Kollege, der den Tobenden letztlich in den Schwitzkasten nahm: „Irgendwann ging ihm die Puste aus.“ Endlich …

Der Angeklagte kann sich gar nicht erinnern. „Es tut mir sehr leid“, sagt er leise, „ich wollte niemanden verletzen, so bin ich nicht.“ Jetzt wird er eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kronen Zeitung

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