Für „sichere Betriebe“

Festspiele heben Corona-Gütesiegel aus der Taufe

Salzburg
31.07.2020 19:00

In der Landeshauptstadt erhalten Betriebe, die sich zur Einhaltung gewisser Sicherheitsstandards verpflichten, eine Plakette. Auch so soll die Entstehung von Clustern vermieden werden.

Um den Ruf Salzburgs als Festspielstadt und Reiseziel angesichts steigender Coronazahlen nicht zu gefährden, haben die Salzburger Festspiele, der Altstadtverband und die Wirtschaftskammer die Initiative „Partnerbetrieb - sichere Festspiele“ ins Leben gerufen. Unternehmen, die sich per Onlineformular verpflichten, gewisse Sicherheitsstandards zu erfüllen, erhalten als Auszeichnung ein Gütesiegel.

Die Plakette können Hotels, Gastronomie-, Gewerbe- oder Handelsbetriebe für ihre Gäste und Kunden gut sichtbar etwa im Eingangsbereich anbringen. Sie soll zeigen, dass in den ausgewiesenen Unternehmen Wert auf ein hohes Maß an Sicherheit gelegt wird. „Die Festspiele haben sich selbst bereits ein strenges Präventionskonzept verordnet. Wir bitten nun die Wirtschaft, ihren Teil dazu beizutragen“, erklärte Peter Buchmüller, Präsident der Wirtschaftskammer Salzburg bei der Präsentation der Initiative am Freitag.

Die Sicherheitsmaßnahmen in den jeweiligen Betrieben gehen dabei über das gesetzliche Maß hinaus. „Damit soll möglichst die Entstehung von Infektionsclustern oder eine zweite Pandemiewelle vermieden werden“, sagte Buchmüller. Am Mittwoch habe man den Unternehmen in der Stadt Salzburg die Einladung zur Teilnahme geschickt: „Bis heute haben sich bereits rund 100 Betriebe angemeldet.“

Um in den Genuss der Plakette zu kommen, müssen etwa Mitarbeiter mit Kundenkontakt Mund-Nasen-Schutz oder ein Face Shield tragen. Es gelten erweiterte Hygienerichtlinien und Maßnahmen zur Kontaktnachverfolgung. In Restaurants, wo eine Tischreservierung üblich ist, muss beispielsweise zumindest einer der Gäste seine Kontaktdaten angeben, in anderen Lokalen sollen sich Gäste freiwillig registrieren können.

Kontrollen der teilnehmenden Unternehmen sind übrigens nicht vorgesehen. „Wenn sich ein Betrieb freiwillig selbst verpflichtet, können wir uns darauf verlassen, dass die Maßnahmen auch umgesetzt werden“, sagte Buchmüller.

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