Urteil im VW-Skandal

Bei Kauf nach 2015 kein Geld für VW-Schummeldiesel

Motor
30.07.2020 16:25

Der Besitz eines vom Abgasskandal betroffenen Volkswagen mit Dieselmotor bedeutet noch nicht unbedingt, dass ein Anspruch auf Schadenersatz besteht - es kommt darauf an, wann der Wagen erworben wurde. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, dass nach Bekanntwerden des Skandals nicht mehr von einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung unwissender Kunden gesprochen werden könne.

(Bild: kmm)

Diesel-Klägern, die ihr Auto nach Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 gekauft haben, steht also kein Schadenersatz von Volkswagen zu. Ab diesem Zeitpunkt habe der Konzern sein Verhalten geändert.

Die obersten Zivilrichter wiesen die Revision eines Mannes zurück, der seinen VW-Diesel erst im August 2016 gekauft hatte. Der Muster-Fall aus dem Bundesland Rheinland-Pfalz ist nach Einschätzung von VW beispielhaft für rund 10.000 noch offene Verfahren.

Volkswagen hätte wohl mehr beitragen können
Der Wolfsburger Autobauer war am 22. September 2015 mit einer Ad-hoc-Mitteilung an die Aktionäre und einer Presseerklärung an die Öffentlichkeit gegangen. Von da an war das Thema über Monate groß in den Medien. Volkswagen hatte damals auch eine Internetseite eingerichtet, auf der Autobesitzer überprüfen konnten, ob auch ihr Wagen einen Motor mit der illegalen Abgastechnik hat.

Vor diesem Hintergrund sei davon auszugehen, dass wesentliche Umstände, die vorher für eine Täuschung sprachen, bereits im Herbst 2015 entfallen seien, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. Schon aufgrund der Ad-hoc-Mitteilung hätten Käufer nicht mehr damit rechnen können, dass die Abgastechnik den Vorgaben entspreche. Dass VW erst unter Druck reagiert habe und zur Aufklärung des Skandals möglicherweise noch mehr hätte tun können, reiche für den gravierenden Vorwurf der sittenwidrigen Schädigung nicht mehr aus.

Gefahrene Kilometer werden vom Schadenersatz abgezogen
Vor Bekanntwerden des Skandals sieht die Sache ganz anders aus. Für diese Zeit hat der BGH in seinem ersten Diesel-Urteil vom 25. Mai festgestellt, dass der Konzern seine Kunden bewusst getäuscht hat und deshalb prinzipiell haftet. Bei der Berechnung der Ansprüche müssen sich Betroffene auf den Kaufpreis aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Und Geld bekommt nur, wer sein Auto zurückgibt.

VW will Kunden Geld anbieten
Damit sind die anderen rund 50.000 noch laufenden Verfahren letztlich vorentschieden. Der Konzern will diese Fälle nicht mehr vor Gericht durchfechten, sondern jedem Kläger eine individuelle Summe anbieten. Wer sich darauf einlässt, soll sein Auto behalten dürfen.

Urteile in weiteren Urteilen zum Thema
Die Richter verkündeten noch andere Diesel-Urteile. Daraus ergibt sich, dass VW erfolgreichen Klägern zusätzlich zum Schadenersatz keine sogenannten Deliktszinsen auf das in das Auto gesteckte Geld zahlen muss - eine für den Konzern wichtige Entscheidung. Der Autobauer schweigt zur gesamten Größenordnung. Aber der BGH-Anwalt von VW hatte gesagt, dass es wegen der großen Zahl an Verfahren um sehr viel Geld gehe.

Außerdem steht nun fest, dass Vielfahrer unter Umständen gar kein Geld mehr bekommen. Das kann vorkommen, wenn durch die Anrechnung der gefahrenen Kilometer die Schadenersatz-Summe völlig aufgezehrt ist. Nach Auskunft von Volkswagen haben aber nur vergleichsweise wenige Leute mit älteren Autos geklagt.

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(Bild: kmm)



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