„Krone“-Ombudsfrau

Bearbeitungsgebühr für abgesagten Urlaub verlangt

Ombudsfrau
03.08.2020 14:33

Ihr Urlaub wurde wegen Corona abgesagt. Die bezahlten Kosten erhalten zwei Kärntner Pensionistinnen aber nicht zur Gänze zurück, denn das Reisebüro behält sich neben der Vermittlungs- auch eine Bearbeitungsgebühr für das Storno. Was Verbraucherschützer kritisch sehen.

Im Februar hatten die beiden über 70-jährigen Damen die Pauschalreise, eine Busreise auf die italienische Insel Ischia, im Reisebüro gebucht. Corona-bedingt wurde der Urlaub vom Veranstalter abgesagt. Da die Pensionistinnen nicht umbuchen wollten, forderten sie ihr Geld retour. Dies wurde ihnen zugestanden, jedoch abzüglich der Vermittlungsgebühr - und einer Bearbeitungsgebühr für das Storno. Darüber haben sich die Damen sehr geärgert und deshalb an die „Krone“ geschrieben.

Springer Reisen argumentiert gegenüber der Ombudsfrau, man sei hier Vermittler gewesen. Durch die Unterschrift der Buchungsbestätigung sei die Servicepauschale akzeptiert worden. Auch sei zur Kenntnis genommen worden, dass zusätzlich bei Storno oder Absage eine Bearbeitungsgebühr anfalle. Die Verrechnung der Kosten sei korrekt, man könne darauf nicht verzichten oder eine Ausnahme machen. Das wäre anderen Kunden gegenüber nicht korrekt.

VKI: „Halten Stornobearbeitungsgebühr für unzulässig“
Anders sieht das freilich der Verein für Konsumenteninformation (VKI). „Die Stornobearbeitungsgebühr halten wir für unzulässig. Ob auch die Servicepauschale zurückgefordert werden könnte, ist nicht gesichert“, so die Experten. Sowohl Pauschalreisegesetz als auch EU-Pauschalreiserichtlinie sprechen davon, dass „alle für die Pauschalreise getätigten Zahlungen“ zurückzuzahlen sind. Ob die Servicepauschale von diesem Wortlaut erfasst wird, erscheine fraglich. Judikatur dazu gebe es noch keine.

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