Nennt keine Quellen

Buwog-Enthüller kehrt in Gerichtssaal zurück

Österreich
30.07.2020 12:21

Am 151. Tag im Buwog-Prozess gegen den Angeklagten ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser und weitere Mitangeklagte war am Donnerstag jener Journalist als Zeuge geladen, der mit seinen Berichten maßgeblich zur Aufdeckung der Affäre beigetragen hatte. In der Zeugenbefragung im Wiener Straflandesgericht gab der ehemalige „Format“-Redakteur und Buchautor Ashwien Sankholkar seine Informationsquellen nicht preis und berief sich auf das Redaktionsgeheimnis. Sankholkar hatte am 18. September 2009 einen Artikel mit dem Titel „Die Buwog-Bombe“ verfasst.

In dem Artikel schrieb Sankholkar, dass aus einer Aussage im Immofinanz-Verfahren hervorgehe, dass bei der Buwog-Privatisierung eine Millionenprovision gezahlt wurde. „Der Buwog-Deal war eine Goldgrube für die Freunde von Karl-Heinz Grasser. Provisionen wurden heimlich über Briefkastenfirmen in Zypern verteilt. Beim Lobbyisten Peter Hochegger landeten so mehr als zehn Millionen Euro.“

Keine Diskussion über Redaktionsgeheimnis
Der nunmehrige Reporter bei „Dossier“ schilderte zu Beginn der Befragung durch Richterin Marion Hohenecker, wie er überhaupt auf die Spur der Buwog gekommen war. Bei Fragen nach seinen Recherchen verwies er mehrmals auf das Redaktionsgeheimnis. Das sorgte für Unmut beim Zweitangeklagten Walter Meischberger sowie beim Grasser-Anwalt Manfred Ainedter. Die Richterin stellte daraufhin klar, dass der Quellenschutz laut Mediengesetz gelte, „darüber brauchen wir nicht zu diskutieren“.

Eine Mio. Unterschied im Bieterverfahren
Die Buwog-Wohnungen gingen damals um 961 Millionen Euro an ein Konsortium rund um die Immofinanz, die unterlegene CA Immo hatte 960 Millionen geboten. Im „Format“-Artikel vom September 2009 sei Meischberger noch kein Thema gewesen, erklärte der Investigativjournalist. Über den - nun mitangeklagten - Makler Ernst Plech hatte er in dem Artikel schon berichtet. Ainedter hatte nur eine Frage an Sankholkar, nämlich woher er seine Informationen zu dem Strafakt hatte, worauf sich der Journalist erneut auf das Redaktionsgeheimnis berief.

Sankholkar war zu Prozessbeginn im Dezember 2017 auf Antrag von Ainedter durch Beschluss des Schöffensenats von der Teilnahme an der Hauptverhandlung als Journalist und Zuhörer ausgeschlossen worden, da er auf der Zeugenliste stand. Eine weitere Berichterstattung aus dem Gerichtssaal wurde ihm daher verunmöglicht. Nach weniger als einer Stunde war der Zeugenauftritt für den Journalisten vorbei.

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