Bei Corona-Alarm

Leitfaden soll Hoteliers Orientierung bringen

Österreich
30.07.2020 13:26

Der Cluster in St. Wolfgang im Salzkammergut hat aufgezeigt, wie schnell sich Covid-19 in einem Tourismusort ausbreiten kann - mit Stand Mittwoch sind 68 Personen infiziert. Um dem vorzubeugen und um Betrieben in dieser ungewöhnlichen Saison Orientierung und „klare Regeln“ zu bieten, haben das Bundesministerium für Landwirtschaft und Tourismus sowie die Wirtschaftskammer - Fachverband Hotellerie einen Leitfaden erstellt, wie vor allem Beherbergungsbetriebe künftig reagieren sollen, wenn ein (Verdachts-)Fall auftritt. Die NEOS orten darin ein „halbherziges ,Ja eh‘“-Schriftstück.

Tritt in einem Hotel ein Corona-Fall auf, soll der Leitfaden, der auf sichere-gastfreundschaft.at heruntergeladen werden kann, verhindern, dass es zu einer Chaos-Situation kommt. So sollten auch Mitarbeiter über klare Regeln und im besten Fall standardisierte Abläufe informiert werden. „Der Leitfaden ist ein weiterer wichtiger Schritt, um größtmögliche Sicherheit im Kampf gegen das Coronavirus zu erreichen“, sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) appellierte an die Tourismusbetriebe, durch die Berücksichtigung des Schutzkonzepts die Behörden beim raschen Kontaktpersonenmanagement zu unterstützen.

Die wichtigsten Punkte des Leitfadens
Neben den Hinweisen auf die bereits mehrfach kommunizierten Vorsichtsmaßnahmen, wie Abstand zu halten und die Hygienebestimmungen zu beachten, geht es vor allem darum, wie die Inhaber von Gast- und Schankgewerben samt Beherbergungsbetrieben mit Verdachtsfällen in ihrem Haus umgehen sollen. So informiert der Leitfaden darüber, dass laut Epidemiegesetz auch die Betreiber die Pflicht haben, es anzuzeigen, wenn ein Angestellter oder Gast erkrankt ist oder auch nur der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht.

Treten bei einem Gast oder Mitarbeiter Symptome auf, die einen Verdacht auf eine Erkrankung nahelegen, so hat er auf seinem Zimmer zu bleiben. Sollte er mit einer anderen Person das Zimmer teilen, so wird der Betrieb gebeten, dieser Person ein eigenes Zimmer zur Verfügung zu stellen. Ein Mitarbeiter, der die Möglichkeit hat, direkt nach Hause zu gehen, sollte sich dort in Selbstisolation begeben. Umgehend sei vom Betrieb die Gesundheitshotline unter 1450 oder ein niedergelassener Arzt zu kontaktieren.

Gast wie auch Mitarbeiter sollen gebeten werden, bereits zu notieren, mit wem sie in den vergangenen Tagen Kontakt hatten. Auch die Hotelbetreiber werden gebeten, zu dokumentieren, welche Personen sich 48 Stunden vor Symptombeginn in dem Betrieb aufgehalten hatten. Den mit der Untersuchung und Testung des Verdachtsfalls beauftragten Personen sei Zutritt zu gewähren, bis zum Eintreffen des Testergebnisses sei dafür zu sorgen, dass der Gast bzw. Mitarbeiter in Quarantäne bleibt.

Die Entscheidungen treffen die Gesundheitsbehörden
Fällt das Ergebnis negativ aus, so wird die Person laut Leitfaden aus der Absonderung entlassen und kann sich wieder frei bewegen, bei einem positiven Test ergreift die Behörde unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Infizierten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit. Möchte die erkrankte Person abreisen, trifft auch in diesem Fall die zuständige Gesundheitsbehörde die Entscheidung.

NEOS „irritiert“ von „halbherzigem ,Ja eh‘“-Leitfaden
Während auch die Wirtschaftskammer davon spricht, dass man mit dem Leitfaden „die nötige Orientierung“ schaffe, zeigte sich NEOS-Tourismussprecher Sepp Schellhorn „irritiert“: „In diesem Leitfaden wird genau das festgeschrieben, was die Bevölkerung schon seit Monaten weiß: Bei positiven Tests zu Hause oder im Zimmer bleiben und 1450 anrufen. Da denkt man sich einfach nur ‚Ja eh‘. Eine echte Strategie und konkrete Maßnahmen lassen damit auch weiterhin auf sich warten.“ Wichtig wäre für die NEOS eine klare Containment-Strategie, die „Hand in Hand“ mit der für den September angekündigten Corona-Ampel gehen müsse. 

Hoteliervereinigung: „Nichts, was nicht schon bekannt wäre“
In dieselbe Kerbe schlägt Markus Gratzer, der Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV): Das Papier sei „natürlich hilfreich, weil es noch einmal übersichtlich und komprimiert wiedergibt, was in der Praxis konkret zu tun ist, wenn ein Verdachtsfall im Betrieb auftritt“, es seien aber „keine neuen Erkenntnisse drin - nichts, was nicht schon bekannt wäre“, so Gratzer zur APA. Die einzige inhaltliche Veränderung sei, dass die Quarantänezeit nach einem „engen Kontakt“ mit einem Covid-19-Fall, d.h. mindestens 15 Minuten mit einem Abstand unter zwei Metern, von 14 auf zehn Tage verkürzt ist.

Die SPÖ verlangt indes bei den Corona-Tests im Tourismusbereich eine bessere Strategie und ein Hochfahren der Testkapazitäten. Parteichefin Pamela Rendi-Wagner forderte am Donnerstag, Tourismusmitarbeiter alle zwei Wochen Pflicht-Tests zu unterziehen.

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