Gerichtsentscheid

Corona: Waschanlagen waren zu Unrecht gesperrt

Steiermark
29.07.2020 11:54

Immer mehr Corona-Vorgaben für den Lockdown im März und April werden nachträglich gekippt. Nun steht auch fest, dass die Sperre von Selbstbedienungs-Waschanlagen rechtswidrig war. Das steirische Landesverwaltungsgericht gab der Beschwerde von Grazer Betreibern recht.

Als das Land Mitte März zum Stillstand kam, wurden auch die Autowaschanlagen geschlossen. Ab 14. April durften dann jene direkt bei Tankstellen wieder öffnen, bei den Selbstdienungsanlagen „herrschte ein Rätselraten“, so der Grazer Anwalt Dieter Neger.

Er vertritt mehrere Betreiber, die durch die Sperren großen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben. Zudem wurden von den Bezirksverwaltungsbehörden Strafen ausgesprochen - an die Betreiber, aber auch an Kunden. Dabei wurde laut Neger regional unterschiedlich vorgegangen: Einige Bundesländern verzichteten auf Strafen, in einigen steirischen Bezirken, etwa Graz, war das Vorgehen der Behörden hingegen streng.

Ansteckungsrisiko gering
Neger, der von einem „Verordnungs-Chaos“ spricht, erzielte nun für zwei seiner Mandanten - die Uniwash-Gruppe und das Grazer Autohaus Kuss - einen Erfolg beim Landesverwaltungsgericht. Dieses stellte laut ihm fest, dass Selbstbedienungs-Autowaschanlagen als Automaten nie unter die umstrittene Betretungsverordnung gefallen waren „und ungehindert benützt werden durften“. Die Anlagen gelten als „Reinigungsdienstleistung“, zudem sei das Ansteckungsrisiko dort „äußerst gering“.

Der Grazer Rechtsanwalt spricht von einem richtungsweisenden Urteil, es sind ja noch weitere Verfahren anhängig. Er will abwarten, bis die Entscheidung rechtskräftig ist, und dann Amtshaftungsforderungen gegen die Finanzprokuratur in Wien stellen.

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