„Wusste, was er tat“

Haft und Einweisung für Mordanschlag mit Bombe

Kärnten
28.07.2020 17:25

Waffentechniker Armin Zotter ist in seinem Element, als er den Klagenfurter Geschworenen zeigt, was er in Sachen Paketbombe alles unternommen hat: Sprengversuche mit Dummies, Melonen und Kürbissen - die letztlich alle belegen: Der Anschlag auf eine junge Frau hätte tödlich enden sollen!

Auch am zweiten Prozesstag das gewohnte Bild: Rudi V., 29, hört mehr oder weniger stoisch zu, als die Gutachter ausführen, dass der Anschlag auf seine Ex-Frau gezielt geplant war und dass das Opfer eigentlich keine Überlebenschance hatte. Dass die 27-jährige dreifache Mutter trotzdem noch mit schwersten Verbrennungen davongekommen ist, ist wie ein Wunder, sind sich alle einig. „Ihre Geistesgegenwart, wegzuspringen, und die beste medizinische Versorgung haben sie gerettet“, sagt Arzt Wolfgang Tributsch, nachdem Gutachter Zotter ausführlich Videos von Sprengversuchen vorgeführt hat: „Wer die Bombe gebaut hat, wusste, was er tat“, sagt er. „So einfach, wie die Angeklagten behaupten, war das keinesfalls!“

Angeklagter zeigt überhaupt kein Mitleid
Psychiater Peter Hofmann hat sich Rudi V. lange angeschaut. Seine Expertise: „Eine Grenzschizophrenie, eine psychische Störung, die zusätzlich einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bedarf.“ Diese Krankheit zeichnet sich durch Empathieverlust aus, von dem sich die Prozessbeobachter überzeugen konnten. Rudi V. wird nur emotional, wenn es um ihn selbst geht: Er fühlt sich verfolgt und von allen verraten - mit Ausnahme seiner Verlobten, der er schluchzend einen Liebesbrief vorlesen möchte. Da legt Richter Bernd Lutschounig doch ein Veto ein - noch mehr Inszenierung verträgt das Verfahren nicht, immerhin geht es um einen perfiden Mordversuch aus Habgier, um eine heimliche Lebensversicherung zu kassieren.

Verteidiger Hans Gradischnig appelliert dennoch, „dem Sonderling Rudi“, wie ihn sein Komplize Angelo S. nennt, eine Chance zu geben: „Damit er wieder auf die gerade Spur zurückfindet; er ist erst 29!“

Die Urteile - 17 Jahre und 8 Monate Haft plus Einweisung für V. sowie 16 Jahre Haft für S. - sind noch nicht rechtskräftig.

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