Urteil in der Schweiz

Bank haftet nicht für Überweisung durch Hacker

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29.07.2020 09:41

Wer haftet für Schäden durch von Hackern erteilte Zahlungsaufträge: die Bank oder der Kunde? Mit dieser Frage sah sich jetzt das oberste Gericht der Schweiz konfrontiert - und entschied zugunsten eines privaten Geldinstituts in Genf, da es kein schwerer Fehler treffe, wie es in der Urteilsbegründung hieß. Die unbekannten Täter hatten sich im konkreten Fall Zugang auf das Mailkonto eines Kunden verschafft und Überweisungen auf von ihnen bestimmte Konten veranlasst.

Mit dem am Dienstag veröffentlichten Urteil hob das Bundesgericht einen früheren Entscheid des Genfer Kantonsgerichts auf, das die Bank verpflichtet hatte, dem Kunden rund 320.000 Euro sowie 185.000 US-Dollar (etwa 157.000 Euro) zu erstatten. Das Kantonsgericht war im vergangenen Oktober zum Schluss gekommen, dass der Bank die betrügerischen Zahlungsaufträge früher hätten auffallen müssen. Das Geldinstitut habe somit einen schweren Fehler begangen und hafte für den Schaden des Kunden.

Oberstes Gericht verweist auf Schadensgeschäftsklausel
Das Bundesgericht sah dies anders und berief sich in ihrem Urteil auf die entsprechende Schadensgeschäftsklausel im Vertrag zwischen der Bank und dem Kunden. Sie sieht vor, dass die Bank per Telefon, Fax oder E-Mail erteilte Aufträge sofort ausführen darf, auch wenn sie nicht schriftlich bestätigt wurden. Das Risiko hinsichtlich der Identifikation und für Übermittlungsfehler trägt der Kunde. Die Bank haftet nur, wenn sie einen schweren Fehler begeht.

Laut Bundesgericht muss eine Bank nicht systematisch davon ausgehen, dass eine von einem Mailkonto des Kunden verschickte Nachricht missbräuchlich sein könnte. Der Vertrag habe im konkreten Fall auch nicht vorgesehen, dass der Kunde vor der Ausführung jedes Auftrags telefonisch kontaktiert werden sollte.

Der Kunde hatte während der gut einjährigen Geschäftsverbindung immer per Mail oder Telefon mit der Bank kommuniziert. Vor den betrügerischen Aufträgen hatte er zudem selbst zwei Zahlungsaufträge mittels E-Mail erteilt, schreibt das Höchstgericht. Danach wurden zwischen Dezember 2015 und Jänner 2016 acht Aufträge von den Hackern verschickt.

Bekannte Banken
Hinzu kommt laut den Lausanner Höchstrichtern, dass die betrügerischen Überweisungen an bekannte Banken in Großbritannien gingen und nicht an exotische Einrichtungen, bei denen die Privatbank hätte Verdacht schöpfen müssen.

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