Hexenprozess

Warum Margit T. erneut vor Gericht muss

Kärnten
27.07.2020 09:10

Rechtsmängel, von Amts wegen aufgehoben. Die kurze Begründung des Obersten Gerichtshofes über die rasche Aufhebung der Urteile im Kärntner Hexenprozess sorgt am Klagenfurter Landesgericht für betretene Gesichter. Denn so eine Rüge von den Höchstrichtern des Landes bekommt niemand gerne. Schließlich bedeutet die Entscheidung, dass fast das gesamte Verfahren wiederholt werden muss.

Und das sind die Details: Bei Barbara H. „pickt“ die Verurteilung wegen Mordes – die Frau hatte gestanden, eine Villacherin getötet zu haben, angeblich angestiftet vom okkulten Medium Margit T., vorbestraft und amtsbekannt. Die 47-Jährige hat das stets händeringend bestritten. Und offenbar fehlen dem OGH „jegliche Ausführungen, welche Bestimmungshandlungen Margit T. zur Last gelegt wurden“.

Ihre lebenslängliche Strafe ist damit vorerst vom Tisch, ebenso die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Auch was die Brandstiftungen anlangt, soll es bei der Wahrheitssuche Fehler geben. Der Begriff Feuersbrunst sei im Urteil nicht konkretisiert worden; generell fehle bei den Fragen an die Geschwornen die „Sachverhaltsgrundlage“. Zur Erklärung: Die Geschwornen entscheiden zwar allein über die Schuldfrage - aber immer nur auf Basis der von den Berufsrichtern an sie gestellten Fragenliste.

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