Ex-TSD-Geschäftsführer

Anwaltskosten sind durch Versicherung gedeckt

Tirol
27.07.2020 10:00
Neben dem ehemaligen TSD-GF Harald Bachmeier sieht sich auch der interimistische Geschäftsführer Florian Stolz mit einer Verwaltungsstrafe konfrontiert. Die Strafe muss Stolz selbst bezahlen, doch die Anwaltskosten sind durch eine Versicherung gedeckt. Das teilt der amtierende TSD-Geschäftsführer nun der „Krone“ mit.

Nachdem Bachmeier im Herbst 2018 suspendiert und folglich seinen Dienstvertrag bei der Tiroler Soziale Dienste GmbH aufgelöst hatte, folgte ihm Florian Stolz als interimistischer Geschäftsführer nach. Auch er wird wegen der illegalen Beschäftigung von zehn Asylwerbern im Team Sicherheit in Heimen verantwortlich gemacht. Es hagelt eine Verwaltungsstrafe.

Stolz ist nach wie vor für das ausgelagerte Unternehmen tätig. Stellt sich die Frage: Wird die Strafe von seinem Arbeitgeber, der TSD, übernommen oder muss er dafür selbst aufkommen?

„Das betrifft das operative Geschäft“
Aus dem Büro der zuständigen Landesrätin Gabriele Fischer (Grüne) heißt es dazu: „Diese Frage betrifft das operative Geschäft der TSD GmbH und liegt in der Verantwortung von Geschäftsführer Johann Aigner. Die Gespräche dazu zwischen Stolz und dem Geschäftsführer sind nicht bekannt.“

Die „Tiroler Krone“ hat daraufhin direkt bei Aigner nachgefragt, der für Aufklärung sorgt. „Da es sich um eine Verwaltungsstrafe handelt, muss Herr Stolz als interimistischer Geschäftsführer für die Verwaltungsstrafe selbst aufkommen. Die Anwaltskosten sind hingegen durch eine D&O-Versicherung – eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung – gedeckt“, so Aigner.

„Nach bestem Wissen und Gewissen agiert“
Stolz habe in seiner Tätigkeit als interimistischer Geschäftsführer nach bestem Wissen und Gewissen die Einsatzmöglichkeiten von Asylwerbern im Rahmen von Hilfstätigkeiten übernommen und breit interpretiert.

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