Pro & Contra

Das sagen unsere Leser zum „Hallo“-Hunderter!

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25.07.2020 09:00

Nicht schlecht staunte Peter H. (32) aus Steyregg, als diese Strafverfügung bei ihm einlangte. Der Vorwurf: Er habe den öffentlichen Anstand verletzt, indem er herablassend in ein Polizeiauto hineinwinkte, grinsend „Hallo!“ durch das leicht geöffnete Fenster schrie und die Beamten auslachte. Im „Krone“-Forum wurde darüber heftigst debattiert. Die interessantesten Wortspenden können Sie hier nachlesen.

Glaubt man H.s Aussage, dürfte sich die Situation jedoch etwas anders zugetragen haben. Angeblich habe er den Beamten mit einem befreundeten Polizisten verwechselt und deshalb gegrüßt. Daraufhin soll der Polizeibeamte aus seinem Dienstwagen gesprungen sein und H. beschimpft haben. Auch die „Krone“-Community hat fleißig darüber diskutiert, wer hier die Wahrheit sagt, welche Version der Geschichte glaubwürdiger erscheint und ob das Strafmaß für dieses Vergehen angemessen ist.

Einige Leser sind der Meinung, die Tat hätte sich anders abgespielt, als von Peter H. geschildert. Poltererer meint dazu nur: „Man kann sich ganz gut vorstellen, wie das wirklich abgelaufen ist, ich hätt´ ihm 200,- aufgebrummt.“ Und auch für Mardo klingt H.s Version nicht ganz einleuchtend. „Die Darstellung der bestraften Personen klingt total unglaubwürdig. Klingt eher nach Verarschung der Polizisten“, merkt er an.

Dedda scheint, wie einige andere Leser, verwundert über die Reaktion des Polizisten zu sein. „Wenn das nur ein Hallo und Winken war, weil er glaubte, es sei ein anderer Polizist, na dann ist besser man erspart sich das weiter!“, schreibt sie. Auch MFQ8 hat wenig Verständnis für die Konsequenzen dieses Vergehens. „Meiner Meinung nach, wenn es sich wirklich so zugetragen hat, wie ich es hier lese, dann ist das eine Frechheit seitens des Polizisten“, verleiht er seinem Standpunkt Ausdruck.

Was ist Ihre Meinung zu diesem Sachverhalt? Wessen Schilderung klingt für Sie glaubwürdiger? Oder trifft sich die Wahrheit gar irgendwo in der Mitte? Und empfinden Sie 100 Euro als eine angemessene Bestrafung für das Vergehen? Diskutieren Sie in den Kommentaren mit! Wir freuen uns auf Ihre Beiträge!

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