„Krone“-Ombudsfrau

Antragskopie reichte nicht für Parksheriff

Ombudsfrau
23.07.2020 17:00

Wegen eines Pkw-Tauschs hatte eine Wienerin ein neues Parkpickerl per Post beantragt. Und in der Zwischenzeit den Antrag samt wichtiger Daten hinter die Windschutzscheibe gelegt. Doch trotz längst bezahlter Pickerl-Gebühr erhielt die Leserin eine Strafe, weshalb sie sich Hilfe suchend an die Ombudsfrau wandte.

Wegen eines Autowechsels hat Brigitte B. ein neues Parkpickerl beim Magistrat Wien beantragt. Aus gesundheitlichen Gründen hat sie dies postalisch gemacht. „Ich kann derzeit nicht gut und weit gehen und wollte mir den Weg ersparen“, schildert die Wienerin. Da sich das Kennzeichen nicht geändert hatte, legte sie den Antrag für das neue Parkpickerl inklusive aller relevanten Daten hinter die Windschutzscheibe, um zu belegen, dass sie vor ihrem Wohnhaus rechtmäßig parkt. Immerhin hatte sie die Gebühr für das Parkpickerl längst bezahlt und lediglich ein neues Auto gekauft. Dennoch fand sie einen Strafzettel hinter dem Scheibenwischer. „Ist das wirklich gewollt, dass ich dafür bestraft werde, weil ich den Antrag nur per Postweg stellen konnte?“, wandte sich Frau B. an die „Krone“.

Die zuständige Magistratsabteilung 67 hat die Strafe nach Anfrage der Ombudsfrau storniert. Warum sie überhaupt ausgestellt wurde, hätte uns auch interessiert…

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