Laut Urteil hatte sie ihn etwa am Arbeitsplatz oder abends beim Ausgehen verfolgt oder stundenlang an seiner Haustür geläutet. Im Juni 2019 sei sie sogar in die Wohnung eingedrungen und habe den schlafenden Mann geküsst. Mittlerweile habe sie aber wohl endgültig verstanden, dass der Münchner keinen Kontakt zu ihr möchte, hieß es in der rechtskräftigen Entscheidung, die am Freitag veröffentlicht wurde.
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