TVs, Smartwatches & Co

EU-Kommission nimmt smarte Geräte unter die Lupe

Web
17.07.2020 05:59

Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission sehen die Gefahr eines Missbrauchs von Daten aus intelligenten Haushaltsgeräten sowie sogenannten Wearables und starten deswegen eine Marktuntersuchung. „Wenngleich sich das Internet der Dinge für verbraucherbezogene Produkte und Dienstleistungen noch in einem relativ frühen Entwicklungsstadium befindet, gibt es Anhaltspunkte dafür, dass bestimmte Unternehmenspraktiken zu strukturellen Wettbewerbsverzerrungen führen können“, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit.

So gebe es beispielsweise Hinweise darauf, dass Unternehmen den Zugang zu bestimmten Daten beschränkten oder eigene Unternehmensteile bevorzugten. Beschäftigen wird sich die Untersuchung zum Beispiel mit Uhren wie der Apple Watch, Fitness-Trackern und intelligenten Kühlschränken, Waschmaschinen, Fernsehgeräten und Beleuchtungssystemen. Zudem sollen auch Informationen über Dienstleistungen gesammelt werden, die über intelligente Geräte bereitgestellt werden, so zum Beispiel über Musik- und Video-Streamingdienste oder Sprachassistenten.

„Kontrolle über Daten sicherstellen“
„Stellen Sie sich vor, Sie hätten einen intelligenten Kühlschrank, der Ihre Einkaufsliste erstellt, und Sie könnten diese Liste einfach auf Ihr intelligentes Gerät laden und die Produkte dann bei einem Geschäft bestellen, das die Lebensmittel bis an ihre Haustür liefern lässt, die sich auf Sprachbefehl automatisch öffnet“, kommentierte die zuständige Vizepräsidentin Margrethe Vestager. Um dies zu ermöglichen, werde es den Zugang zu großen Mengen von Nutzerdaten brauchen. „Deshalb müssen wir sicherstellen, dass die Marktteilnehmer ihre Kontrolle über diese Daten nicht dazu missbrauchen, den Wettbewerb zu verfälschen oder auf andere Weise Wettbewerber vom Markt auszuschließen“, erklärte sie.

Die ersten Ergebnisse der jetzt gestarteten Untersuchung sollen im Frühjahr 2021 veröffentlicht, Abschlussbericht dann im Sommer 2022. Sie könnte auch Grundlage für Kartellverfahren gegen Unternehmen werden.

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