Drei Menschen starben

Nach Steinschlag: Alpenverein rechnet mit Klage

Steiermark
14.07.2020 20:15

Bergunfällen folgt immer öfter ein Rechtsstreit, die Verunsicherung unter Ehrenamtlichen ist dementsprechend groß. Nach dem tragischen Unfall in der Bärenschützklamm schließt der Alpenverein eine Haftung zwar aus, auf eine Klage stellt man sich trotzdem ein.

Der Besitzer, durch dessen Grund ein Wanderweg führt, ist nach einem Schadensfall in der Regel nicht klagbar. Allein die Wegeerhalter - zumeist Alpinvereine, Gemeinden oder Tourismusverbände - stehen in der ersten Reihe: „Wenn eine Erhaltungspflicht besteht und der Verunfallte eine Rechtsschutzversicherung hat, steht einer Klage grundsätzlich nichts im Wege“, weiß Norbert Hafner vom steirischen Alpenverein.

Haftung oder Mitschuld werden ausgeschlossen
Auch nach dem tragischen Steinschlag in der Bärenschützklamm, bei dem drei Menschen ums Leben kamen, wäre mit einem gerichtlichen Nachspiel zu rechnen: „Da alle erwartbaren Maßnahmen wahrgenommen wurden, war das, was passiert ist, höhere Gewalt. Deshalb schließe ich auch aus, dass dem Alpenverein eine Mitschuld oder Haftung ausgesprochen wird. Dennoch muss man damit rechnen, dass zivilrechtlich geklagt wird“, meint der Fachmann.

Die vielen ehrenamtlichen Mitarbeiter hätten aber nie mit Konsequenzen zu rechnen, betont Norbert Hafner.

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