Unbedingte Geldstrafe

Schuldsprüche im Prozess um Wasserverschmutzung

Oberösterreich
14.07.2020 14:36

Im Prozess um eine langandauernde Grundwasserverschmutzung in Ohlsdorf ist am Dienstag im Landesgericht Wels ein Mitarbeiter eines Entsorgungsbetriebs zu sechs Monaten bedingt sowie einer unbedingten Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden. Ein Beschäftigter einer Deponie fasste drei Monate bedingt und unbedingte 2.700 Euro aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Vorsätzliches Handeln
Bei dem Entsorgungs-Experten ging das Gericht von vorsätzlichem Handeln aus. Bei einem Organisationsverschulden dieses Ausmaßes sei es nicht vorstellbar, dass dieses fahrlässig geschehen sei, oder, dass der Angeklagte es nicht bemerkt hätte, wenn jemand das an ihm vorbei getan hätte, so der Richter. Bei dem Deponie-Mitarbeiter sah er hingegen Fahrlässigkeit.

Bereits 2017 verurteilt
Die beiden Männer waren bereits 2017 deswegen zu ähnlichen Strafen verurteilt worden: der Entsorgungs-Mitarbeiter zu sechs Monaten bedingt und einer unbedingten Geldstrafe von 15.300 Euro, der Deponie-Beschäftigte zu drei Monaten bedingt und 3.600 Euro unbedingter Geldstrafe. Das Oberlandesgericht Linz hatte die Urteile 2018 aber aufgehoben.

Die Verteidiger kündigten Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen an. Die Staatsanwaltschaft und die Privatbeteiligten gaben keine Erklärungen an. Damit sind die Urteile nicht rechtskräftig.

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