Debatte um Autopilot

Prozess in Deutschland: Verspricht Tesla zu viel?

Digital
14.07.2020 09:01

Hat Tesla den Mund beim Anpreisen seines „Autopiloten“ zu voll genommen - und wann fährt ein Auto autonom? Um diese Fragen dreht sich ein Rechtsstreit zwischen Tesla und der deutschen Wettbewerbszentrale, über den das Landgericht München I am Dienstag entscheiden will.

Und es sieht so aus, als drohe dem nach Börsenwert wertvollsten Autohersteller der Welt eine Niederlage. Die Wettbewerbszentrale wirft Tesla irreführende Werbung vor. Der Hersteller habe unter anderem den Eindruck erweckt, dass seine Autos mit einem Fahrerassistenzpaket „bis Ende des Jahres 2019 autonom fahren könnten und dürften“. Doch das könne Tesla gar nicht erfüllen, hatten die Anwälte der Wettbewerbszentrale bei der mündlichen Verhandlung argumentiert. Die Autos könnten weder technisch fahrerlos fahren, noch dürften sie es rechtlich.

Teslas Anwälte hatten dagegengehalten, die Autos könnten die Versprechen technisch sehr wohl halten. Zudem habe es unter der „Autopilot“-Werbung den Hinweis gegeben: „Die gegenwärtig aktivierten Funktionen verlangen eine aktive Überwachung durch den Fahrer - ein autonomer Betrieb des Fahrzeugs ist damit nicht möglich.“

Definitionsstreit um autonomes Fahren
Teslas „Autopilot“ kann - ähnlich wie die Assistenzsysteme vieler anderer Hersteller - Spur, Tempo und den Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug halten. Der Elektroautohersteller verkauft aber auch ein Zusatzpaket, bei dem er von „vollem Potenzial für autonomes Fahren“ spricht.

Ein Teil des Konflikts ist, dass Tesla „autonomes Fahren“ anders verstanden wissen will als in der Autobranche allgemein üblich. Typischerweise wird von fünf Stufen gesprochen: Vom assistierten Fahren auf Stufe eins - zum Beispiel mit Tempomat - bis zum autonomen Fahren auf Stufe fünf, bei dem der Mensch nur noch Passagier sein soll. Selbst die vorhergehende Stufe vier, „vollautomatisiertes Fahren“, bei der der Fahrer Zeitung lesen dürfte, aber eingreifen könnte, gilt als noch mehrere Jahre entfernt.

Kritik am Assistenzsystem-Namen „Autopilot“
Auch dass Tesla sein Fahrerassistenzsystem „Autopilot“ nennt, steht immer wieder in der Kritik: So monierte die US-Unfallermittlungsbehörde NTSB, dass die Fahrer sich zu leicht auf das System verlassen könnten.

Das Landgericht München I schien Teslas Argumentation in der mündlichen Verhandlung eher kritisch gegenüberzustehen: „Die Maßstäbe des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sind eher streng“, hatte die Vorsitzende Richterin Isolde Hannamann erklärt. Es könne sein, dass die Kammer in dieser Tesla-Werbung für sein Fahrerassistenzsystem eine Irreführung sehe.

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