Kein Mordversuch

Aus blinder Liebe „Ex“ attackiert: 17-Jährige frei

Salzburg
13.07.2020 19:07

Sie war blind vor Liebe und krankhaft eifersüchtig: Gemeint ist die des zweifachen Mordversuchs Angeklagte, ein Mädchen (17). Ihrem „Ex“ schlug es einen Hammer auf den Hinterkopf. Und lauerte ihm später mit einem Küchenmesser in einem Gebüsch auf. „Ich wollte nur mit ihm reden“, sagt sie im Salzburger Landesgericht. Doch die vorgeworfenen Mordversuche verneinten die Geschworenen am Montagabend. Urteil: sieben Monate Haft wegen Körperverletzung, Nötigung und Drohung. Noch im Schwurgerichtssaal wurde sie enthaftet. 

Die indisch-stämmige Salzburgerin hatte sich Hals über Kopf verliebt. In einen 13 Jahre älteren Mann aus demselben Kulturkreis, der Frau und Kind hatte. Damals war er frisch getrennt und wollte der 17-Jährigen helfen. Als Freund. Nicht als Liebhaber, wie er selbst im Zeugenstand erklärte. Im Bus lernten sie sich kennen. Sie trafen sich über eineinhalb Jahre, kamen sich näher. Doch die Intimitäten hatten für das Mädchen eine größere Bedeutung. Man könnte sagen: Sie war verrückt nach ihm.

Verteidiger: „Sie wollte nur mit ihm reden“
„Ja, es war meine erste große Liebe“, schilderte sie zitternd den Geschworenen. Und gibt auch zu, was passierte, als er sich um seiner „Ex“ willen von ihr trennte: Am 23. September 2019 schlug sie ihm mit einem Hammer auf den Hinterkopf. Sie sagte „leicht“, er redete von einem „schmerzvollen, festen Schlag“. Und der 30-Jährige ergänzte: „Sie sagte, sie wollte mich umbringen, aber das glaube ich nicht.“

Die Polizei rief er erst beim zweiten Vorfall, am 21. Oktober: Da lauerte das Mädchen, bewaffnet mit einem Küchenmesser, ihrem „Ex“ im Gebüsch auf. Er erschrak, stolperte und fiel hin. Sie lief davon. „Sie wollte ihn zu einem Gespräch zwingen“, plädierte Verteidiger Leopold Hirsch auf Körperverletzung und Nötigung. Staatsanwältin Sandra Lemmermayr klagte zweifachen Mordversuch an.

17-Jährige saß mehr als ein halbes Jahr in U-Haft
Doch die Geschworenen waren sich einig: kein Mordversuch, auch keine versuchte, absichtlich schwere Körperverletzung. Sondern nur eine leichte. Strafe: sieben Monate auf Bewährung. Dazu bekam sie Weisungen: Kontaktverbot, Bewährungshilfe - und die Jugendliche muss eine Psychotherapie machen. Noch am selben Abend wurde die 17-Jährige enthaftet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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