Verwarnung genügt

Impf-Gegnerin darf weiter als Ärztin arbeiten

Steiermark
13.07.2020 16:55

Die KAGes hat nach den umstrittenen Äußerungen einer Ärztin (wir berichteten) nun eine Entscheidung getroffen: Auf eine Auflösung des Dienstverhältnisses wird verzichtet, stattdessen hat man einen strengen Verweis ausgesprochen. Gleichzeitig distanziert sich die KAGes mit Nachdruck von den Äußerungen der Medizinerin.

Die KAGes schreibt in einer Aussendung von Montag, dass es ein „ausführliches Gespräch“ mit der betreffenden Ärztin im „Beisein von KAGes-Vertretern“ und ihrem „unmittelbaren Vorgesetzten", dem Leiter der Klinischen Abteilung für Kardiologie, gegeben hätte.

„Stets kompetent gehandelt“
Im Rahmen des Gesprächs wurde festgestellt, dass die Ärztin nach Mitteilung ihres Vorgesetzten, in Ausübung ihres Dienstes sämtliche Vorgaben des Unternehmens eingehalten und als Ärztin stets patientenorientiert und kompetent gehandelt hat.

Bund, nicht KAGes kritisiert
Zudem war die Kritik der Frau nicht gegen den Dienstgeber gerichtet und hat diesen in ihren Statements auch nicht erwähnt. Vielmehr richtete sich ihre Kritik gegen Vorgaben der Bundesregierung, die aber für die KAGes auch verbindlich sind.

Verwarnung mit Auflagen verknüpft
Aus diesen Gründen verzichtet die KAGes unter Auflagen auf eine Beendigung des Dienstverhältnisses und spricht eine strenge Verwarnung aus. Die Auflagen verlangen, dass die Ärztin bei künftigen öffentlichen Äußerungen keinerlei Bezug zu ihrer Tätigkeit als Spitalsärztin herstellt, und, dass Anweisungen der KAGes, insbesondere das Hygienekonzept, nicht infrage gestellt oder kritisiert werden.

Bei Verstoß gegen die Auflagen wird das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung aufgelöst.

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