Experten klären auf

Urlaub ohne Sorgen genießen

Burgenland
14.07.2020 11:12

Viele Sommerurlauber bleiben dieses Jahr in Österreich. Wer sich doch ins Ausland wagt, ist zumeist verunsichert. Die Arbeiterkammer gibt rechtliche Tipps und klärt über mögliche Konsequenzen einer Auslandsreise auf.

Grundsätzlich gilt, dass freie Tage immer beim Vorgesetzten beantragt werden müssen. „Urlaube sollten zudem immer schriftlich vereinbart werden“, rät AK-Jurist Helmut Steiger. Wer sich den Strandurlaub am Meer trotz Beschränkungen diesen Sommer nicht entgehen lassen möchte, kann dies laut Arbeiterkammer auch tun.

„Der Arbeitgeber darf Urlaub im Ausland grundsätzlich nicht verbieten. Fahrlässig darf dennoch nicht gehandelt werden“, erklärt der Experte. Geltende Sicherheitsmaßnahmen und der Mindestabstand müssen auch am Erholungsort strikt eingehalten werden. Zudem müssen mögliche Reisewarnungen für Länder oder Regionen beachtet werden. Bei grober Fahrlässigkeit, kann dem Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung verweigert werden.

„Eine Kündigung ist aber auch bei einer Ansteckung mit Covid-19 nicht möglich“, betont Steiger.

Carina Lampeter, Kronen Zeitung

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