Verteidiger übt Kritik

Ein Geschworenen-Urteil mit Diskussionsbedarf

Salzburg
12.07.2020 11:00

Ein unbescholtener 24-Jähriger kassierte zehn Jahre Haft, weil er bei einer Rauferei in Salzburg ein Messer dabei hatte, mit dem sein Freund (26) zwei junge Männer attackierte - 15 Jahre Haft bekam der, der zugestochen hat. Die „Krone“ berichtete. Nach der Urteilsverkündung kochten die Emotionen über. Das nicht rechtskräftige Urteil löst Diskussionen aus. Der Verteidiger glaubt, dass „Berufsrichter anders entschieden hätten“.

Ist es gerecht? Diese Frage stellt sich, nachdem ein syrischer Arbeiter, der noch nie mit dem Strafrecht in Berührung gekommen war, am Freitagabend zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde - die Mindeststrafe für §75 StGB, Mord. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. Hintergrund war ein Streit in der Nacht des 15. Dezember unter Feiernden, der vor einer Disco eskalierte.

Beide waren an Schlägerei beteiligt
Fakt ist: Der Syrer hat mit den zwei Opfern gerauft. Und er hat ein Butterfly-Messer ausgepackt, damit hantiert. Zugestochen hat er aber nicht, dies tat sein Freund - der Hauptangeklagte, ein achtfach einschlägig vorbestrafter Österreicher. Der 26-Jährige hat nach verbalen Provokationen auch zuerst zugeschlagen. Der 24-Jährige teilte danach ebenso Schläge und Schubsereien aus. Dies war auch im Prozesssaal auf der Videoleinwand zu sehen - dank einer Überwachungskamera. In einer Szene packte der Syrer etwas abseits von der Meute sein Butterfly-Messer aus. Dieses Messer bekam der 26-Jährige in die Hand. Der Staatsanwalt sprach von einem „Zurverfügungstellen“, die Verteidiger eher von einem Wegnehmen.

Verteidiger will Urteil bekämpfen
Jedenfalls wurde dieser Moment als Beitrag zum versuchten Mord gewertet, entschieden die Geschworenen. Wenn auch denkbar knapp mit 5 zu 3 bzw. 6 zu 2 Stimmen. Bei Stimmengleichheit wäre ein Freispruch ergangen. Für Prozessbeobachter war es überraschend. Verteidiger Leopold Hirsch sagt sogar: „Ich glaube, dass Berufsrichter anders entschieden hätten.“ Bei Kapitalverbrechen wie Mord entscheiden nämlich nur Laien, keine Juristen.

Hirsch kündigte zudem Rechtsmittel an: in Form einer Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof. Die Familie des Syrers ist „am Boden zerstört“. Bereits nach der Urteilsverkündung kam es noch im Schwurgerichtssaal zu emotionalen Szenen - samt verbalen Angriffen auf den Geschworenensenat.

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