Gerichtsurteil

„Guru“ darf Ärzte nicht mehr verunglimpfen

Steiermark
08.07.2020 06:00
Einst gefeiert, zieht sich die Schlinge rund um den selbsternannten Guru Robert Franz immer enger zu. Wie berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft Graz gegen ihn unter anderem wegen Kurpfuscherei und schwerem gewerbsmäßigen Betrug. Auch die steirische Ärztekammer klagte, weil er Mediziner verunglimpfte – und bekam nun Recht!

Violette Haare, meist barfuß unterwegs, Ärzten gegenüber zynisch abwertend – wegen dieser Merkmale und seiner vermeintlichen Wunder-Tabletten und Pulverchen vergöttern seine Fans den selbsternannten Guru Robert Franz. Doch immer mehr Gewitterwolken ziehen über der heilen Welt des rumänischen Automechanikers, der in der Steiermark lebt, auf.

Er ist nämlich ins Visier der Justiz geraten: Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft Graz gegen ihn. Unter anderem wegen des Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betrugs und der Kurpfuscherei. Ein Vorhabensbericht liegt derzeit bei der Oberstaatsanwaltschaft, bestätigt Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, der „Krone“.

Video Ausgangspunkt für Streitigkeiten
Auch die Ärztekammer Steiermark zog gegen den haarigen „Wunderheiler“ vors Zivilgericht und klagte auf Unterlassung – und bekam nun Recht!

Mit NS-Verbrecher verglichen
Wie berichtet, behauptete Robert Franz in YouTube-Videos, Ärzte wären „geschulte Drogendealer“, die ihren Patienten Gift verabreichen würden, und verglich sie mit dem NS-Kriegsverbrecher Josef Mengele, der menschenverachtende Experimente an KZ-Häftlingen durchführte und Vergasungen überwachte.

Kunden bewusst verunsichert
Der Beklagte bestritt stets, etwas mit der Veröffentlichung zu tun zu haben, was das Gericht jedoch nicht so sieht. Alle Videos seien in seinem Wissen entstanden und verbreitet worden. Franz verfolge durch die Diffamierung wirtschaftliche Zwecke, seine Kunden würden durch seine Äußerungen bewusst verunsichert und somit empfänglicher für seine Heilversprechen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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