Zwei Jahre Haft

Rezeptionist (53) zweigte fast 535.000 Euro ab

Tirol
08.07.2020 09:15

Wie konnte das so lange unentdeckt bleiben? Diese Frage stellte sich am Dienstag bei einem Prozess wegen Untreue und Diebstahls am Landesgericht Innsbruck. Der Rezeptionschef (53) eines Hotels im Tiroler Unterland verfiel der Spielsucht und er zweigte in sechs Jahren knapp 535.000 Euro ab! Dafür gab es nun die Quittung.

Schuldig? „Absolut – es tut mir leid und ich schäme mich“, antwortete der gebürtige Steirer auf die Eingangsfrage. Seit 2006 hatte er das Vertrauen der Hotelbetreiber. Ab Jänner 2013 soll er begonnen haben, Beträge für sich abzuzweigen.

Spielsucht als Hintergrund
Motiv war die Spielsucht auf Online-Plattformen, nach und nach summierten sich die Verluste. Um für Geld-Nachschub zu sorgen, trickste der 53-Jährige bei Kundenzahlungen oder bei der Abrechnung von Ski- und Wanderpässen. 3400 Euro stahl er aus einer Handkasse. Der Hotelchef sagte als Zeuge: „Es gab zwar hin und wieder Verdachtsmomente, doch er hat alles wieder kaschieren können.“ Teils habe man an Computerfehler geglaubt.

Schlechtes Gewissen führte zur Beichte
Irgendwann – und dies sprach für den Angeklagten – plagte ihn das schlechte Gewissen so sehr, dass er seinem Chef alles gestand. Die Ermittler mussten aber mehrere Scheinkonten, das Konto des Angeklagten und die Hotel-Buchhaltung auswerten, um das ganze Desaster zu überblicken – 534.805,87 Euro!

Angeklagter will arbeiten und zurückzahlen
Der bis dahin Unbescholtene blieb auf freiem Fuß und arbeitete zuletzt als Koch in Vorarlberg. „Ich will arbeiten und zurückzahlen, was möglich ist“, beteuerte er gegenüber Richterin Verena Offer. Der Verteidiger betonte, dass die Malversationen des Angeklagten ohne dessen Selbstanzeige wohl nie aufgedeckt worden wären. Schon gar nicht, wenn er die Unterschlagungen unauffällig beendet hätte. Sein Mandant sei nun in Behandlung gegen seine Spielsucht, der neue Chef wisse Bescheid.

Lange Zeit und hohe Summe erschwerend
Der Schöffensenat musste den langen Tatzeitraum und die hohe Summe berücksichtigen. Daher ergingen zwei Jahre unbedingte Haft, die der Angeklagte nach kurzer Nachdenkpause annahm. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, daher ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Hoffnung für den 53-Jährigen: eine Fußfessel, mit der er nach einem Jahr Haft weiterarbeiten könnte.

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