Fahrlässige Tötung?

Bub von Holzfigur erschlagen: Prozess geht weiter

Kärnten
02.07.2020 10:14

Nachdem vor fast drei Jahren ein fünfjähriger Bub auf einer Alm bei Villach von einer Holzfigur erschlagen worden ist, haben sich am Donnerstag deshalb drei Männer am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Zwei von ihnen wird grob fahrlässige Tötung vorgeworfen, einem fahrlässige Gemeingefährdung. Alle drei bekannten sich nicht schuldig.

Der Unfall hatte sich im August 2017 ereignet. Ein fünfjähriger Bub aus Wien war mit seiner Mutter und seinen Großeltern an einem Almmuseum auf der Gerlitzen vorbeigekommen. Dort war eine 1,60 Meter hohe und 80 Kilogramm schwere Holzfigur aufgestellt - laut Strafantrag von Staatsanwältin Denise Ebner nicht ausreichend gesichert. Die Figur fiel um und traf den Buben. Was genau passiert ist, konnte nicht geklärt werden, weil seine Mutter und die Großeltern einige Meter vorausgegangen waren. Der Bub wurde schwer an Kopf und Brustkorb verletzt. Es gelang noch, ihn an Ort und Stelle zu reanimieren, er starb aber nach seiner Einlieferung ins Krankenhaus.

Bub erschlagen: Prozess geht weiter
Dem 54-jährigen Pächter einer Hütte neben dem Museum wird vorgeworfen, die Koboldfigur, die ursprünglich einen Standfuß gehabt hatte, unten abgeschnitten und vor dem Museum aufgestellt zu haben. Einem 53-Jährigen, laut Staatsanwältin Obmann der zuständigen Agrargemeinschaft, welche Hütte und Museum verpachtet hatte, wird vorgeworfen, es unterlassen zu haben, die Figur zu sichern. Die beiden sind wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Dem dritten Angeklagten, einem 70-Jährigen, wird fahrlässige Gemeingefährdung vorgeworfen, er ist der ehemalige Obmann der Agrargemeinschaft und laut Strafantrag der Besitzer der Figur.

Die Verhandlung am Donnerstag wurde in Abwesenheit des 54-Jährigen fortgesetzt, der derzeit im Krankenhaus ist. Richterin Ute Lambauer begann mit der Einvernahme des 53-Jährigen. Er beteuerte, dass er keine Funktion in der Agrargemeinschaft gehabt habe, er habe lediglich seinen Vater bei seiner Tätigkeit unterstützt. Ob es noch am Donnerstag ein Urteil geben wird, war vorerst nicht bekannt.

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