Gericht entschied

Corona-Demo in Wien: Untersagung war unzulässig

Wien
30.06.2020 14:45

Erst untersagt, dann wieder nicht, erneut untersagt - und schlussendlich wurde aus einer Demo eine „Presseerklärung“, die nach einer Stunde von der Polizei aufgelöst wurde. Es war ein Hin und Her Ende April, als mehrere Demonstranten zur Versammlung am Wiener Albertinaplatz aufriefen, um gegen die Covid-19-Maßnahmen zu demonstrieren. Knapp zwei Monate später befand nun das Verwaltungsgericht Wien laut Veranstaltern, dass die Untersagung rechtswidrig war.

Nach knapp einer Stunde hatte die Wiener Polizei am 24. April die Veranstaltung aufgelöst, die als „Presseerklärung“ tituliert war. Bereits zu Beginn waren Durchsagen, den Mindestabstand untereinander einzuhalten, mit Buh-Rufen der Teilnehmer kommentiert worden. Schlussendlich hieß es in einer Durchsage der Polizei, „dass sich gesetzeswidrige Vorgänge ereignen“ würden, die Veranstaltung wurde daraufhin aufgelöst. Es kam auch zu einer Festnahme wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt.

Zuvor war die Demonstration der Initiative für evidenzbasierte Corona-Informationen untersagt worden, die Gruppe legte in der Folge Rechtsmittel dagegen ein. Nun bekam sie vor dem Wiener Verwaltungsgerichtshof Recht, wie der Anwalt der Initiative mitteilte.

Nur Ein-Meter-Sicherheitsabstand wäre relevant gewesen
Demnach sei nur der Ein-Meter-Sicherheitsabstand relevant gewesen, egal ob es sich um eine Kundgebung oder um einen privaten Spaziergang handle. Mit der „illegalen Untersagung“ seien etwa verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte des Staatsgrundgesetzes verletzt worden, beklagen die Veranstalter.

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