Ab 1. Juli gültig

Tourismus: Weitere Senkungen bei der Umsatzsteuer

Wirtschaft
30.06.2020 12:46

Nachdem Mitte Juni in der Gastronomie als Maßnahme zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise die Senkung der Umsatzsteuer auf alle Speisen und Getränke vereinbart worden war, hat das Büro von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) weitere Senkungen der Umsatzsteuer auf fünf Prozent bekannt gegeben. Von dieser Regelung, die bereits am 1. Juli - also Mittwoch - in Kraft tritt, profitieren sollen vor allem Beherbergungsbetriebe. Die entsprechenden Beschlüsse wurden am Dienstag im Nationalrat gefasst.

Dass der Steuersatz auf Speisen und alle Getränke in der Gastronomie auf fünf Prozent gesenkt wird, verkündete die türkis-grüne Regierung schon Mitte Juni. „Mit dieser Steuersenkung setzen wir eine zusätzliche, rasche Entlastung für unsere Tourismus-Betriebe und die Schaffung neuer Arbeitsplätze um“, sagte Köstinger damals. Bereits zuvor war außerdem das sogenannte Wirte-Paket vorgestellt worden. 

Am Dienstag folgten mit dem Beschluss im Nationalrat weitere für den Tourismus wichtige Bereiche. Damit sinkt der Umsatzsteuersatz auch für Nächtigungen von zehn auf fünf Prozent. Das gilt sowohl für die gewerbliche Beherbergung als auch für die Privatzimmervermietungen sowie die Überlassung von Ferienwohnungen.

Steuersenkung tritt mit 1. Juli in Kraft
„Mit dieser Steuersenkung entlasten wir jene Branchen, die von der Krise am schwersten getroffen wurden. Diese Maßnahme wird schon mit 1. Juli in Kraft treten. Damit erreichen wir eine extrem wichtige Erleichterung für die Gastronomie, die Tourismus- und Freizeitwirtschaft“, teilte Köstinger am Dienstagvormittag mit. Dadurch wird der Ministerin zufolge die Branche „bei jeder einzelnen Nächtigung entlastet“.

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„Die Steuersenkung auf fünf Prozent ist eine schnell wirksame und unbürokratische Maßnahme, die den Betrieben sehr unmittelbar hilft. Wir tun alles, was möglich ist, um Gastronomie und Tourismus bestmöglich bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen.“

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger

Auch andere Bereiche profitieren
Profitieren werden aber auch andere Bereiche. Auch für den Besuch von Zirkusveranstaltungen folgt eine Senkung der Umsatzsteuer - von derzeit 13 Prozent - auf fünf Prozent. Diese Regelung gilt auch für Schaustellungsbetriebe. Zudem sind auch Fleischer, Bäcker und Konditoren von der Mehrwertsteuersenkung umfasst, wenn sie Speisen und Getränke verabreichen. All diese Maßnahmen sind zeitlich befristet und laufen mit Jahresende aus.

Mit 1. Juli fällt außerdem die Sektsteuer. Die heimischen Produzenten jubeln und beziffern die Entlastung durch diese Maßnahme mit 25 Millionen Euro.

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