"Es war Notwehr"

Todesschuss in OÖ – Verfahren gegen Polizist eingestellt

Österreich
31.08.2010 09:34
Die Staatsanwaltschaft Wels hat das Verfahren gegen den 29-jährigen Polizisten, der in der Nacht auf den 28. April 2010 einen 84-jährigen Pensionisten in Laakirchen im oberösterreichischen Bezirk Gmunden erschossen hat, eingestellt. Lange rauchten die Köpfe der Juristen: War's ein fahrlässiges Tötungsdelikt oder gerechtfertigte Notwehr? Nun stellten sie fest, dass von einer gerechtfertigten Notwehrhandlung des Beamten auszugehen war.

Aus Angst vor Einbrechern hatte sich das schwerhörige und gehbehinderte Opfer mit einer Pistolen-Attrappe bewaffnet, mit der er am 28. April um 1.45 Uhr erst einen Zeitungszusteller und dann zwei Streifenpolizisten Todesangst einjagte. Um seinem älteren Kollegen das Leben zu retten, feuerte der jüngere Beamte zwei Schüsse ab - eine Kugel durchschlug das Herz und die Lunge des Pensionisten.

Die Staatsanwaltschaft Wels leitete ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten ein, der den Schuss abgegeben hatte. Der 29-Jährige begündete sein Handeln damit, dass er irrtümlich eine Notwehrsituation annahm. Dass die Waffe des Pensionisten eine Attrappe war, sei laut Sachverständigengutachten für den Polizeibeamten "keinesfalls erkennbar" gewesen, so die Behörde.

Schuss war einziges Verteidigungsmittel
In einem derartigen Fall trage der Angreifer das Risiko, dass seine an sich ungefährliche Handlung vom Angegriffenen nicht als solche erkannt wird und auch nicht erkannt werden muss, begründete die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung. Da der Polizist von einer gegen ihn und seinen Kollegen gerichteten funktionstauglichen Schusswaffe ausgehen musste, sei in einer Schussabgabe das einzige zur Verfügung stehende Verteidigungsmittel gelegen, um den Angriff des 84-Jährigen verlässlich abzuwehren.

Der Polizist habe weder die Möglichkeit gehabt, in Deckung zu gehen, noch musste er das Risiko, selbst Opfer eines Schusswaffengebrauchs zu werden, eingehen. Dabei sei insbesondere auch die geringe für die Einschätzung der Situation zur Verfügung stehende Zeit zu berücksichtigen gewesen.

Anwalt eingeschaltet
Die Opferfamilie hatte schon vor Wochen angekündigt, eine Fortführung beim Landesgericht zu beantragen, sollte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen den Todesschützen einstellen. Die Hinterbliebenen bekommen dabei vom Gewaltschutzzentrum kostenlose Rechtshilfe, der Linzer Anwalt Helmut Kunz bekommt Akteneinsicht: Er braucht neue Beweise, um bei einem Drei-Richter-Senat nach einer Einstellung eine Fortführung des Verfahrens beantragen zu können.

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