Zwei Kinder starben

Traktorunfall: Strafe für Vater des Lenkers (13)

Vorarlberg
26.06.2020 11:10

Es war ein Unfall, der über die Landesgrenzen hinweg erschütterte: Im Juli des Vorjahres war ein 13 Jahre alter Bursche mit dem Traktor seines Vaters zu einer Rundfahrt im Allgäu aufgebrochen - in der Frontschaufel fuhren drei weitere Kinder im Alter von zehn, zwölf und ebenfalls 13 Jahren mit. Beim Zusammenstoß mit einem Baumstumpf wurden zwei von ihnen zu Boden geschleudert und vom Traktor überrollt. Nun wurde gegen den Vater des 13-jährigen Lenkers Strafbefehl erlassen.

Der tödliche Traktorunfall geschah auf einer Alm in Balderschwang, als der 13-Jährige am Steuer aus Unachtsamkeit vom Weg abkam. Er stieß in der Folge gegen den Baumstumpf, der zehn Jahre alte Bub und die 13-Jährige, die in der Frontschaufel saßen, wurden herausgeschleudert und vom Traktor überrollt. Für die Kinder aus Vorarlberg kam jede Hilfe zu spät. Der 13-jährige Lenker und das zweite Mädchen blieben zwar körperlich unversehrt, wurden jedoch schwer traumatisiert.

Strafbefehl für Vater des 13-Jährigen
In der Folge erhob zunächst die Staatsanwaltschaft Kempten Anklage gegen den Vater des strafunmündigen Lenkers, nahm diese dann auf Anregung des Gerichts aber zurück und beantragte einen Strafbefehl, den das Amtsgericht Sonthofen nun erlassen hat. Unter einem Strafbefehlsverfahren versteht das deutsche Recht ein vereinfachtes Verfahren, das ohne mündliche Hauptverhandlung und per schriftlichem Strafbefehl abgeschlossen wird.

Nach Ansicht des Gerichts wusste der Vater, dass sein Sohn mit dem Traktor unterwegs war, und er hätte sich erkundigen müssen, was sein Sohn mit dem Traktor plante, als er ihn ihm überließ. Zudem ging die Fahrt zumindest teilweise über öffentlichen Grund. Dort muss ein Traktorfahrer mindestens 16 Jahre alt sein und einen Führerschein haben.

Viermonatige Bewährungsstrafe
Gegen den Vater wurde im Strafbefehl eine Freiheitsstrafe von vier Monaten mit Bewährung auf drei Jahre verhängt, zudem muss er 3000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Falls der Mann dagegen binnen zwei Wochen keinen Einspruch erhebt, findet keine Hauptverhandlung statt.

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