61.241 Seiten

Kanzleramt: Vorlagepflicht vollumfänglich erfüllt

Politik
25.06.2020 20:25

Das Bundeskanzleramt hat am Donnerstag dem Parlament mitgeteilt, dass es seiner Ansicht nach der Vorlagepflicht auf Basis der Beweisbeschlüsse im Ibiza-U-Ausschuss „vollumfänglich“ nachgekommen ist. Insgesamt habe man 1813 Unterlagen geliefert, wie es in einem der APA vorliegenden Schreiben heißt. Damit seien alle Informationen übermittelt worden, die abstrakte Relevanz für den Untersuchungsgegenstand haben könnten.

Auf den insgesamt 61.241 Seiten fänden sich alle den Kriterien entsprechenden Informationen, darunter eine Vielzahl von Akten, E-Mails und anderen Unterlagen, so die Argumentation. Zudem seien die Kabinettsakte im Staatsarchiv ebenfalls auf deren abstrakte Relevanz hin geprüft worden. Auch darunter seien keine zu übermittelnden Unterlagen gewesen, heißt es. Bundeskanzler Sebastian Kurz hatte am Mittwoch bei seiner Befragung  gemeint, alle relevanten Unterlagen aus seiner ersten Amtszeit gesetzeskonform dem Staatsarchiv übermittelt zu haben.

Verlangen auf ergänzende Beweisanforderung eingelangt
Damit reagierte das Bundeskanzleramt auf ein am Mittwoch eingelangtes Verlangen auf ergänzende Beweisanforderung. Darin wurden weitere Unterlagen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand angefordert, mit der Begründung, dass noch nicht alle abstrakt relevanten Unterlagen vorgelegt worden seien. Nationalratspräsident und Ausschussvorsitzender Wolfgang Sobotka (ÖVP) hatte am Mittwoch im U-Ausschuss darauf hingewiesen, dass Dokumente innerhalb von zwei Wochen nachgeliefert werden können, sollte eine Stelle ihrer Lieferpflicht ungenügend nachkommen.

Das Kanzleramt teilte mit, auf Basis des grundsätzlichen Beweisbeschlusses vom 22. Jänner seien 55 Dokumente, davon 48 nicht öffentliche, übermittelt worden. Aufgrund des ergänzten grundsätzlichen Beweisbeschlusses vom 9. März wurden demnach weitere 1413 Dokumente übermittelt, davon 954 nicht öffentliche bzw. vertrauliche Dokumente sowie weitere 345 E-Mails, so das Bundeskanzleramt. Die Frist der Beantwortung auf ergänzende Beweisanforderung vom 10. Juni im Zusammenhang mit dem Alois-Mock-Institut sei noch offen.

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