Was zu beachten ist

Corona-Knigge gibt Tipps für Urlaubsreisen

Österreich
26.06.2020 06:00

Mit dem Sommerbeginn zieht es die Österreicher auch wieder in ferne Länder. Wer seinen Urlaub aber im Ausland verbringt, sollte einiges beachten. Die gute Nachricht: Eine Reise ist kein Entlassungsgrund.

Nur noch eine Woche, dann stehen zumindest im Osten Österreichs für Schüler die Ferien vor der Tür. Womit sich die Frage aufdrängt, wohin es heuer im Sommerurlaub geht. Geht es nach Gesundheitsminister Rudolf Anschober, sollte der bestenfalls in Österreich verbracht werden. Doch auch andere Länder öffnen nach und nach ihre Grenzen. Das Ministerium appelliert daher an die Vernunft – auch am Strand. Von Massenaufläufen à la Ballermann wird dringend abgeraten.

Abstand halten, Mundschutz mitnehmen und Hände waschen: Auch im Urlaub rät die Regierung zu erhöhter Vorsicht. Denn die aktuell positive Lage in Österreich ist trügerisch, jederzeit könne es zu explosiven Corona-Ausbrüchen kommen. Eines sei zu beachten: Sollte jemand im Urlaub erkranken, müsse der sich an die Richtlinien des jeweiligen Landes halten, so Anschober. Was dann 14 Tage Quarantäne heißen kann, bevor man wieder nach Hause darf.

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Der Ballermann ist das Tschernobyl für Virologen. Die Stabilität bei uns in Österreich vermittelt im Urlaub ein trügerisches Bild.

Uni-Professor und Hygienemediziner Herwig Kollartisch

Wer Regeln einhält, bekommt weiter Gehalt
Sicherheit gibt es jetzt auch in Bezug auf arbeitsrechtliche Konsequenzen eines Urlaubs im Ausland. Bisher reichten die Juristenmeinungen von „gar keine“ bis zu Lohnentgang und Entlassung. Das Arbeitsministerium hat jetzt ein Handbuch veröffentlicht. Zusammengefasst: Wer in ein Land der Reisewarnstufe 4 fährt (z.B. Kroatien, Italien) und sich nicht fahrlässig verhält, hat nichts zu befürchten. Auch Reisen in Gebiete mit Warnstufe 6 (z.B. Region Lombardei, Portugal) sind kein Kündigungsgrund, allerdings kann man um Lohn umfallen.

Das ganze Handbuch gibt es auf www.bmafj.gv.at. Richtlinien für Urlaub in Österreich oder anderswo finden Sie auch unter www.sozialministerium.at.

FRAGEN, DIE SIE AN DIE REDAKTION GESTELLT HABEN:

1. Was passiert, wenn ich nach meinem Urlaub im Ausland an Corona erkranke?
Bis zur Warnstufe 4 gilt das Epidemiegesetz: Bei einer behördlich angeordneten Quarantäne wird das Entgelt weiterbezahlt, der Staat ersetzt dem Arbeitgeber die Ausgaben. Wichtig: Rufen Sie umgehend 1450 an!

2. Was passiert, wenn ich an einem Urlaubsort mit Warnstufe 4 erkranke?
Das Epidemiegesetz kommt nicht zur Anwendung, es gilt das Arbeitsrecht. Es sieht eine Entgeltfortzahlung vor - außer der Dienstnehmer handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Ein Beispiel wären Partys ohne Abstand.

3. Ich urlaube in einem Land der Warnstufe 5 oder 6 und erkranke - was passiert?
Eine Reise in ein Land mit Reisewarnung gilt arbeitsrechtlich als grob fahrlässig. Bei einer Erkrankung oder Quarantäne muss der Arbeitgeber das Entgelt nicht bezahlen. Ein Entlassungsgrund ist eine solche Reise nicht.

4. Ich muss nach einem Urlaub in freiwillige Quarantäne - was passiert?
Für einige Länder (Portugal) muss bei der Rückreise ein negativer Test vorgelegt werden. Tut der Arbeitnehmer das nicht und nimmt eine freiwillige Quarantäne in Kauf, muss der Arbeitgeber für die Zeit das Entgelt nicht zahlen.

5. Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, wo ich auf Urlaub war?
An und für sich besteht keine Verpflichtung, dem Arbeitgeber von sich aus zu sagen, wo man urlaubt. Muss der Arbeitgeber aufgrund von Corona Schutzmaßnahmen im Betrieb treffen, darf er aber nachfragen.

6. Kann es passieren, dass ich auf der Rückreise in einem Drittstaat festhänge?
Unwahrscheinlich. Zuletzt hatte zwar Slowenien in Aussicht gestellt, eine Quarantänepflicht für Kroatien-Rückkehrer einzuführen, falls dort die Fallzahlen steigen. Das gilt aber (und galt schon bisher) nicht für Transitreisende.

Kronen Zeitung

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