Hehlerei-Prozess

Das gestohlene Kepler-Buch und ein Freispruch

Salzburg
25.06.2020 10:59

Ein Astronomie-Buch von Johannes Kepler beschäftigte das Landesgericht Salzburg. Ein Antiquitätenhändler (59), dem Hehlerei vorgeworfen wurde, hatte das 6500 Euro Werk verkauft. Was er nicht wusste: Es war Diebesgut. Deshalb erfolgte ein Freispruch im Zweifel.

Hehlerei lautete der Vorwurf gegen den bücheraffinen Salzburger. Er soll ein von Johannes Kepler um 1620 geschriebenes und gestohlenes Werk, welches im Besitz des Benediktinerstiftes Kremsmünster war, 2017 verkauft haben. Der Verkauf ist unstrittig. Nur wusste der Angeklagte nicht, dass es gestohlen wurde. „Vor 30 Jahren wurde es das letzte Mal gesehen“, betonte Verteidiger Michael Hofer und plädierte auf Freispruch.

Diebstahl bleibt wohl für immer ein Rätsel

Auch ein Pater bestätigte im Zeugenstand: Das Kepler-Buch wurde aus einem öffentlich zugänglichen Archiv irgendwann zwischen 1990 und 2006 gestohlen. „Wann es abhanden kam, wissen wir nicht“, musste die Richterin feststellen. Freispruch im Zweifel für den Antiquitätenhändler. Rechtskräftig!

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