Der 22-jährige Wiener Mitja M. sorgte – wie berichtet – jüngst mit „einem massiven Darmwind“ weltweit für Schlagzeilen. Am 5. Juni wurde er am Bennoplatz in Wien-Josefstadt von der Polizei kontrolliert. Dabei, so die Beamten, furzte er die Uniformierten mit einem „massiven Darmwind“ an, kassierte eine Strafverfügung in der Höhe von 500 Euro. Für den jungen Mann war hingegen einfach der „Bohnensterz der Oma schuld“ ...
Darmwind kostete vor 30 Jahren 500 Schilling Strafe
Wie auch immer: Es ist dies nicht das erste Mal, dass heimische Ordnungshüter wegen einer „Darmwind-Attacke“ zum Strafenblock griffen. Im Jahre 1990 kam es in Zistersdorf (Niederösterreich) auch zu einer Amtshandlung wegen Flatulenzen. Denn vor 30 Jahren führte „die Ankündigung und Ausführung eines Darmwindes in den Amtsräumen des Gendermariepostens“ zu einer Verletzung des öffentlichen Anstandes. Anno dazumal setzte es auch eine 500-Schilling-Strafe.
Umgemünzt auf heute sind die 36 Euro jedoch ein „Lercherl-Schas“ im Vergleich zu den aktuellen 500 Euro. Auch neu: Damals hätte es als Alternative zum Bezahlen der Strafe ein Absitzen hinter Schloss und Riegel für 30 Stunden gegeben, heute heißt es fünf Tage Zuchthaus.
Matthias Lassnig, Kronen Zeitung
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