83-Jährige erstochen

Lebenslang nach Messermord auf offener Straße

Niederösterreich
23.06.2020 14:53

Lebenslange Haft und eine Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher - so lautet das Urteil gegen einen 39 Jahre alten Mann, der im Vorjahr im niederösterreichischen Gloggnitz eine 83-jährige Pensionistin auf offener Straße erstochen hatte. Nach Angaben des Angeklagten war der Messerattacke eine folgenschwere Verwechslung vorausgegangen. Die Laienrichter befanden den rumänischen Staatsbürger schlussendlich einstimmig des Mordes für schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Rumäne hatte drei Tage vor der Tat seinen Kurzzeit-Job auf einem Pferdegestüt im Bezirk Neunkirchen verloren. In der 83-Jährigen will er von hinten die Frau des Besitzers des Gestüts erkannt haben. „Sie sollten so leiden, wie ich gelitten habe“, erklärte der Angeklagte beim ersten Prozesstag im März. Die Verwechslung habe er erst bemerkt, als er das Opfer auf den Rücken gedreht habe, gab der 39-Jährige bei der Einvernahme zu Protokoll.

Laut Anklage erlitt die Pensionistin bei der Tat am 16. August zwölf wuchtige Stich- und Schnittverletzungen im Hals- und Nackenbereich sowie im Rücken. Unter anderem wurde das Halsmark der Frau durchtrennt, wodurch das Opfer rasch starb. Tatwaffe war ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 16 Zentimetern.

„Eiskalt geplanter und brutal durchgeführter Mord
Der Staatsanwalt sprach am Dienstag in seinem Schlussvortrag von einem „eiskalt geplanten und brutal durchgeführten Mord“, eine Affekthandlung liege keinesfalls vor. Dem Vertreter der Anklagebehörde fehlte es zudem beim 39-Jährigen an Einsicht. „Er bereut nicht die Tat, die er begangen hat, sondern die Verwechslung. Von einem reumütigen Geständnis sind wir weit entfernt.“ Es sei lediglich die Höchststrafe - also lebenslange Haft - angemessen.

Verteidiger Wolfgang Blaschitz sah ebenfalls Mord und nicht Totschlag erfüllt. Er forderte jedoch, von der Verhängung der Höchststrafe abzugehen. „Wir haben es zu tun mit einem rumänischen Heimkind.“ Der Angeklagte habe nur drei Jahre seines Lebens „bisher in Freiheit verbracht“, sagte der Rechtsanwalt. Zudem verwies Blaschitz unter anderem auf eine bei seinem Mandanten vorliegende reduzierte Impulssteuerung. An der Einweisung des Beschuldigten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gebe es hingegen „nichts zu deuteln“.

Bereits einmal wegen Raubmordes im Gefängnis
Der Angeklagte hatte im Jahr 2005 in seiner rumänischen Heimat einen Raubmord begangen. Das Opfer war sein Vermieter. Auch ihn attackierte der Angeklagte von hinten und erstach ihn mit einem Messer. Am 31. Jänner 2006 wurde der Beschuldigte in Rumänien zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt und am 19. Dezember 2017 auf Bewährung entlassen.

Der 39-Jährige war laut dem psychiatrischen Sachverständigen zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Vorliegen würden jedoch die Voraussetzungen für eine Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

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