Schadenersatz

Dienstauto per GPS überwacht: Firma muss zahlen

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23.06.2020 11:19

Wegen der Überwachung eines Dienstautos per GPS ist einem Arbeitnehmer erstmals Schadenersatz zuerkannt worden. Mehrere Vorgesetzte einer Tiroler Firma hatten einen oberösterreichischen Außendienstler offenbar kontrolliert, was den Mann psychisch unter Druck setzte. Er bekam nun mit Unterstützung der Arbeiterkammer Oberösterreich vom Obersten Gerichtshof 2400 Euro zugesprochen.

Der Oberösterreicher hatte im Außendienst gearbeitet, wofür er einen Dienstwagen erhielt, den er laut Vertrag privat nutzen durfte. Rund zwei Monate nach Dienstantritt erfuhr der Mitarbeiter zufällig durch ein Telefonat mit dem Sekretariat, dass seine Fahrten anscheinend überwacht werden. Daraufhin habe er seinen direkten Vorgesetzten gebeten, etwas gegen die Überwachung - besonders in der Freizeit - zu unternehmen, schilderte die AK den Fall.

Zustimmung zur Überwachung fehlte
Doch trotz mehrerer Gespräche und schriftlicher Aufforderungen stellte die Firma diese Praxis nicht ein, hieß es weiter. Weil sich der Mann „den Eingriff in seine Privatsphäre nicht mehr bieten lassen wollte“, wandte er sich an die Rechtsberatung der AK. Für die Einführung derartiger Kontrollmaßnahmen hätte es der Zustimmung des Betriebsrates oder des Arbeitnehmers benötigt, was nicht der Fall gewesen sei, so die Begründung, warum man den Rechtsweg beschritt.

Nachdem das Landesgericht und das Oberlandesgericht Linz die Überwachung als illegal bewertet und das Recht auf immateriellen Schadenersatz anerkannt hatten, musste nach neuerlicher Berufung der beklagten Firma der OGH entscheiden. Das Höchstgericht bestätigte den bereits in erster Instanz zugesprochenen Schadenersatz von 400 Euro pro Arbeitsmonat - insgesamt 2400 Euro.

„Privatsphäre kontrolliert“
Mit dem GPS-Ortungssystem habe der Arbeitgeber eine technische Maßnahme zur dauernden Kontrolle seiner Vertriebsmitarbeiter eingeführt, die die Menschenwürde berühre, weil damit die vom Arbeitnehmer in den Betrieb miteingebrachte Privatsphäre kontrolliert worden sei, hieß es in der OGH-Entscheidung. Es hätte daher einer Zustimmung des Klägers zur Ortung bedurft.

„Damit ist eine wichtige juristische Klarstellung gelungen“, betont Oberösterreichs AK-Präsident Johann Kalliauer. „Unzulässige GPS-Überwachung ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre, der teuer werden kann.“

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