Konsumentenschützer

Die häufigsten Fragen rund um die Coronakrise

Oberösterreich
23.06.2020 12:00
Die Corona-Krise hat viele Pläne auf den Kopf gestellt – seither haben die Konsumentenschützer der AK OÖ mehr als 20.000 telefonische Beratungen durchgeführt und mehr als 8000 E-Mails beantwortet. Anfangs ging es um Fitnessstudios, immer um Reisen und nun auch zunehmend um Raten.

„Mein Fitnessstudio war geschlossen. Stattdessen wurden Online-Trainingseinheiten angeboten. Muss ich für diese Zeit bezahlen?“
Für die Dauer der Betriebsunterbrechung sind laut den Konsumentenschützern keine Beiträge zu bezahlen. Online-Training muss auch nicht als Ersatz akzeptiert werden. Die Zeit der Sperre darf nicht angehängt werden.

„Ich habe Tickets für eine Veranstaltung, die abgesagt wurde. Muss ich einen Gutschein akzeptieren?“
Kostet die Eintrittskarte weniger als 70 Euro, müssen Konsumenten einen Gutschein akzeptieren. Ist sie teurer, muss der 70 Euro übersteigende Betrag in bar ausbezahlt werden. „Strittig ist die Rechtslage noch bei mehrtägigen Festivals“, sagt AK-Konsumentenschützerin Ulrike Weiß.

„Mein Flug bzw. meine Pauschalreise wurde wegen der Corona-Krise abgesagt, und ich bekomme nichts zurück. Was kann ich tun?“
Viele Fluglinien bieten bei annullierten Flügen nur Umbuchungen oder Gutscheine an. Laut der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung müssen Fluglinien bei annullierten Flügen aber den vollen Ticketpreis erstatten. Bei der Streichung von Flügen wegen der Corona-Pandemie ist die Ausstellung eines Gutscheins oder eine Umbuchung anstelle einer Rückerstattung nur dann zulässig, wenn man dieser Lösung zustimmt. Dasselbe gilt auch für abgesagte Pauschalreisen.

„Meine Reise steht noch bevor, aber ich will sie nicht antreten. Wann kann ich kostenlos stornieren?“
Bei einer Pauschalreise ist eine kostenlose Stornierung dann möglich, wenn es am Urlaubsort Krieg, Naturkatastrophen oder Epidemie gibt. „Im Endeffekt geht die Stornierung erst eine Woche vor Reiseantritt“, so Weiß: „Eine Dame hat schon zehnmal bei uns angerufen, weil sich immer etwas ändert.“

„Ich kann meine monatlichen Zahlungen nicht mehr leisten. Was soll ich tun?“
Bei Krediten hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Stundung geschaffen. Für eine vereinbarte Zeit müssen keine Raten geleistet werden. Auch bei Wohnungsmieten ist ein Zahlungsaufschub für die Monate April, Mai und Juni bis zum Jahresende möglich.

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