Scooter, E-Roller, Rad

Juristin weiß: Wo darf ich was auf der Fahrbahn?

Oberösterreich
23.06.2020 11:00

Erst vergangene Woche wurde eine 9-jährige Inline-Skaterin in Kematen an der Krems von einem rückwärts fahrenden Auto übersehen und verletzt. Wie man sich im Straßenverkehr als Radler, Rollschuhfahrer oder auf seinem E-Scooter richtig verhält, weiß ÖAMTC Juristin Corinna Hotz.

„Krone“: Roller, Fahrrad, E-Scooter sind beliebte Fahrzeuge im Sommer. Worauf muss ich dabei besonders achten?
Corinna Hotz: Grundsätzlich kann man E-Scooter und Fahrräder bezüglich der Verhaltensregeln als eines sehen. Wo es Fahrradwege gibt, gilt es, diese auch zu benutzen. Gehsteig, Gehweg und Schutzwege sind tabu.

„Krone“: Anders verhält es sich aber bei Tretrollern.
Hotz: Genau, diese werden ja aus eigener Muskelkraft betrieben und gelten daher als Spielzeug. Deswegen sind sie auch nicht für die Fahrbahn geeignet, ich darf aber gleichzeitig keine Fußgänger gefährden. Auch Inline Skates gelten nicht als Fahrzeuge, und man darf damit nicht auf der Straße fahren.

„Krone“: Ab wann darf man ohne Aufsicht im Straßenverkehr unterwegs sein?
Hotz: Beim Fahrrad braucht man entweder den Fahrradschein oder man darf ab dem 12. Lebensjahr alleine fahren. Zuvor braucht man die Beaufsichtigung von einer Person, die zumindest 16 Jahre…alt ist. Bei einem Tretroller darf man ab dem 8. Lebensjahr alleine unterwegs sein. Beim Rollschuhfahren gibt es keine bestimmte Regelung.

„Krone“: Welche Strafen können mir drohen?
Hotz: Der Klassiker ist natürlich das Telefonieren. Das ist nicht nur beim Autofahren ohne Einrichtung verboten, sondern auch beim Rad- oder E-Rollerfahren. Der Strafrahmen beträgt bis zu 726 Euro. Auch gilt beim Rad und E-Scooter eine Alkoholgrenze von 0,8 Promille.

Interview: Philipp Zimmermann, Kronen Zeitung

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