Streit um Wahlkampf

ÖVP betont, Kostengrenze eingehalten zu haben

Politik
22.06.2020 12:26

Nach der 800.000-Euro-Strafe wegen einer Kostenüberschreitung im Wahlkampf 2017 gab es erneut Vorwürfe, dass sich die ÖVP nicht an die gesetzliche Obergrenze gehalten habe. Nun legte die Volkspartei ihre „finale Endabrechnung“ vor, die belegen soll, dass man mit 5,6 Millionen Euro sogar deutlich darunter gelegen sei. Während die Angaben nun vom Rechnungshof geprüft werden, forderte die ÖVP auch von den anderen Parteien eine Offenlegung der Ausgaben.

Die gesetzliche Wahlkampfkostenobergrenze beträgt in Österreich sieben Millionen Euro. Nach Verstößen bei der Nationalratswahl 2017 mussten ÖVP, FPÖ und SPÖ Strafzahlungen leisten. Für die Wahlen im Vorjahr betonen nun alle Parteien, die Grenze tatsächlich eingehalten zu haben. Wie interne Abrechnungen zeigen, haben sich NEOS, Liste JETZT, Grüne, Wandel und KPÖ auf jeden Fall an die Regelung gehalten, auch FPÖ und SPÖ dürften darunter liegen. Ein Fragezeichen gab es noch bei der ÖVP, die wegen eines Streits um die Einhaltung der Wahlkampfkosten einen Prozess gegen den „Falter“ angestrengt hat.

ÖVP klagte auf Unterlassung
In dem Verfahren, das am Montag fortgesetzt wurde, geht es um Berichte des Magazins, wonach die Volkspartei in den Wahlkämpfen 2017 und 2019 mit buchhalterischen Tricks und zum Teil doppelter Buchführung das Überschreiten der gesetzlich erlaubten Wahlkampfkostenobergrenze verschleiert haben soll. Der „Falter“ ging zudem davon aus, dass die ÖVP sowohl 2017 als auch 2019 frühzeitig mit einer Überschreitung kalkulierte. Die Volkspartei klagte deshalb auf Unterlassung.

Angaben werden von Rechnungshof geprüft
Am Montag legte die Volkspartei nun Zahlen vor, die belegen sollen, dass man mit Ausgaben von 5,6 Millionen Euro klar unter dem Grenzwert lag. Es handle sich dabei um eine „interne Endabrechnung“, betont man gegenüber krone.at. Konkret listet die ÖVP dabei Ausgaben für die gesetzlich relevanten 82 Tage vor der Wahl im vergangenen September auf. Die Angaben würden in den kommenden Wochen auch noch von den vom Rechnungshof bestellten Wirtschaftsprüfern geprüft.

ÖVP: Auf teure Werbung verzichtet
Jeder, der den Wahlkampf mitverfolgt habe, wisse, dass die Volkspartei im Gegensatz zum politischen Mitbewerb beispielsweise komplett auf Werbung in den Bereichen Fernsehen, Radio und Kino verzichtet habe, betont die stellvertretende Generalsekretärin Gaby Schwarz. Gleichzeitig fordert sie allen voran die Parteispitzen von SPÖ und FPÖ auf, unverzüglich nachzuziehen und ihre Wahlkampfausgaben ebenso offenzulegen.

Früher Wahlkampf ausgeklammert
Gesetzlich sind nur jene Ausgaben einzurechnen, die ab dem Stichtag 9. Juli getätigt wurden. Damit sind alle Aktivitäten aus dem Früh-Wahlkampf ausgeklammert. Derer gab es bei der ÖVP gar nicht so wenige, hatte Spitzenkandidat Sebastian Kurz (ÖVP) doch unmittelbar nach seiner Abwahl als Kanzler am 27. Mai durch die Lande zu touren begonnen.

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