Steirische Polizei

Schwerpunktwoche „Ablenkung im Straßenverkehr“

Steiermark
22.06.2020 09:00

Noch vor „nicht angepasster Geschwindigkeit“ und „Vorrangverletzungen“ zählen „Unachtsamkeit und Ablenkung“ auch in der Steiermark nach wie vor zu den häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr. Grund genug für die steirische Verkehrspolizei, um vor allem im Rahmen einer Schwerpunktwoche besonderes Augenmerk auf diese Thematik zu legen.

Mit 31,4 Prozent - also fast einem Drittel - zählte „Unachtsamkeit und Ablenkung“ im Vorjahr auf Österreichs Straßen zur größten Gruppe der vermutlichen (Haupt-)Unfallursachen bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden. Dabei wurden 2019 allein auf steirischen Straßen 1569 Unfälle in diesem Zusammenhang registriert. Nur in wenigen statistisch erfassten Fällen konnte „Telefonieren am Steuer“ als Unfallursache nachgewiesen werden, wobei hier eine dementsprechende Dunkelziffer angenommen werden kann. Dies bestätigen allein in der Steiermark (2019) mehr als 22.100 polizeilich geahndete Übertretungen wegen „Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung“.

Risiko oftmals unterschätzt - auch am Fahrrad
Ablenkungen sind sehr vielseitig und laut Definition „ablenkende und fahrfremde Tätigkeiten am Steuer“ wie beispielsweise auch das Aufheben von (hinuntergefallenen) Gegenständen, Ablenkungen durch Kinder oder Tiere im Auto, aber auch visuelle Ablenkungen von außen (z. B. Werbung, Landschaft, Verhalten anderer etc.) sowie das Bedienen diverser Geräte oder eben Gespräche. Während sich das Unfallrisiko für Lenker beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) um etwa das Fünffache erhöht, steigt dieses durch das Schreiben von Textnachrichten sogar um das 23-fache. Allein bei einer im Ortsgebiet üblichen Geschwindigkeit von 50 km/h reicht eine Sekunde Ablenkung aus, um etwa 14 Meter im „Blindflug“ zurückzulegen. Eine mitunter entscheidende Sekunde, die beispielsweise auch einem Kind ausreicht, um überraschend auf die Fahrbahn zu laufen. Doch nicht nur bei Kraftfahrzeugen, auch bei Radfahrern ist die oftmals unterschätzte Ablenkung Unfallursache Nummer eins.

Doch was ist unter Strafe gestellt?
Neben dem allseits bekannten und mittlerweile seit fast 21 Jahren unter Strafe gestellten „Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung“ beim Lenken eines Kraftfahrzeuges (§ 102 Abs. 3 KFG), ist dieses - entgegen so mancher Meinung - seit mittlerweile mehr als sieben Jahren (25. StVO-Novelle) auch beim Radfahren ohne Freisprecheinrichtung verboten (§ 68 Abs. 3 lit. e StVO). In beiden Fällen ist ein Organmandat in der Höhe von 50 Euro bzw. eine behördliche Strafe bis zu 72 Euro möglich. Doch auch verbotene Werbung auf und neben der Straße (Strafrahmen bis zu 726 Euro) sowie das nicht bestimmungsgemäße Einnehmen des Lenkerplatzes oder das Nicht-Festhalten der Lenkvorrichtung mit mindestens einer Hand (jeweils Strafrahmen bis zu 5000 Euro) können im Zusammenhang mit der Thematik „Ablenkung“ strafbar sein.

Schwerpunktwoche der steirischen Polizei
Über Initiative der Landesverkehrsabteilung (LVA) Steiermark wird die steirische Polizei in einer landesweiten Schwerpunktaktion in der Zeit von 22. bis 28. Juni besonders Augenmerk auf diese Thematik legen: „Wir werden unsere ohnehin vorhandene verkehrspolizeiliche Überwachungstätigkeit in dieser Zeit über alle Bezirke hinweg erhöhen, um hier - zumindest im Rahmen der polizeilichen Möglichkeiten - vor allem auch präventiv und bewusstseinsbildend diesem unfallverursachenden Verhalten entgegenzuwirken“, so der Leiter der LVA Steiermark, Oberst Wolfgang Staudacher.

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