DSGVO-Verstoß

Gericht bestätigt Millionenstrafe gegen Google

Web
22.06.2020 06:47

Das höchste französische Verwaltungsgericht hat eine Datenschutz-Strafe für Google bestätigt. Die Berufung des Internetkonzerns gegen die im vergangenen Jahr verhängte Strafe in Höhe von 50 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung wurde damit abgewiesen.

Die im Jänner 2019 von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängte Strafe war die erste größere Strafe im Zusammenhang mit der seit 2018 geltenden DSGVO. Die französische Datenschutzbehörde bemängelte unter anderem, dass Informationen zur Verwendung der erhobenen Daten und dem Speicher-Zeitraum für die Nutzer nicht einfach genug zugänglich sind. Sie seien über mehrere Dokumente verteilt und Nutzer müssten sich über mehrere Links und Buttons durchklicken.

Zudem seien einige der Informationen unklar formuliert. Außerdem sei die von Google eingeholte Zustimmung zur Anzeige personalisierter Werbung aus ihrer Sicht nicht gültig, weil die Nutzer nicht ausreichend informiert würden, erklärte die CNIL.

Max Schrems begrüßt Urteil
Die französische Behörde war unter anderem auf Initiative der Organisation noyb des bekannten Facebook-Kritikers Max Schrems tätig geworden. Der Datenschützer freute sich am Freitag über die Gerichtsentscheidung, auch wenn die bestätigte Strafe deutlich unter der Höchststrafe von vier Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens liegt: „Der Geldbetrag ist für Google zwar winzig, aber dennoch zeigt diese Strafe, dass DSGVO-Strafen beträchtliche Summen erreichen können“.

Wichtig sei auch, dass das französische oberste Verwaltungsgericht die Zuständigkeit der französischen Datenschutzbehörde bestätigt habe, so Schrems. Google hatte argumentiert, dass die irische Datenschutzbehörde alle Untersuchungen leiten solle, weil der europäische Sitz des US-Unternehmens in Dublin liegt. „Es ist sehr wichtig, dass Unternehmen wie Google sich nicht einfach als ‘irisch‘ deklarieren können, um der Aufsicht durch die Datenschutzbehörden zu entgehen“, meinte Schrems.

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