Abschussquoten:

Justiz gibt dem „Hirschflüsterer“ recht

Salzburg
21.06.2020 09:00

Mehr als 5.000 Euro hätte Thomas Tscherne Strafe zahlen müssen. Weil der Gasteiner Jäger der Pongauer Bezirkshauptmannschaft nach die Abschussvorgaben nicht erfüllt hatte. Gegen diese Strafe legte der Waidmann anfangs noch erfolglos Beschwerde ein. Doch nun hob das höchste Verwaltungsgericht die Strafe doch auf. Tscherne spricht von einem „Meilenstein“. 

„Krone“-Leser kennen den „Hirschflüsterer aus dem Angerertal“. Bekanntlich ist Thomas Tscherne seit längerem mit den Behörden aufgrund der Abschussvorgaben in seiner Eigenjagd im Clinch. In einem aktuellen Verfahren hat er nun von höchster Stelle recht bekommen. Er spricht von einem „Meilenstein der objektiven Rechtssprechung“. De facto hat der Verwaltungsgerichtshof ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg gekippt, und einen Strafbescheid gegen Tscherne aufgehoben. Demnach hätte er mehr als 5000 Euro Strafe zahlen müssen.

Strafe weil Jäger 2018 zu wenig Rotwild erlegte

Weil Tscherne 2018 die Abschussquoten bei Rotwild nicht erfüllt hatte. Wie aus der Entscheidung hervorgeht verlangte die Pongauer Jagdbehörde den Abschuss von vier Hirschen der Klasse III, zwölf Tiere und acht Kälbern. Dies hat Tscherne deutlich nicht erfüllt: „Das ist unumstritten.“ Er sagt aber, dass es ihm aufgrund diverser Umstände nicht möglich war. Diese legte er auch dem Erstgericht vor – Witterung, Beweidung und touristische Einflüsse. „Die Vorgaben richten sich zu wenig an die natürlichen Umstände“, so Tscherne. Auf diese Gründe ging das Erstgericht zu wenig ein. Zudem wurde kein Gutachten eingeholt, sondern auf Ergebnisse anderer Verfahren zurückgegriffen, so die Höchstrichter.

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