Diebstähle, Einbrüche, Drogenhandel – fünf der insgesamt 16 unfreiwilligen Flugzeuginsassen haben auch schon Österreichs Justizanstalten von innen gesehen. Abgesehen davon, dass die verurteilten Georgier (wie auch die restlichen ihrer Landsleute) keinen Anspruch auf Aufenthalt im rot-weiß-roten Bundesgebiet hatten, wie das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl entschied.
Kein Anspruch auf Asyl
Jeder Fall sei individuell und sorgfältig geprüft worden. Doch weder gab es bei den Georgiern rechtlich begründete Ansprüche auf Asyl noch auf den sogenannten subsidiären Schutz. Sprich: Keiner der Antragsteller wird in seiner Heimat verfolgt und muss um sein Leben beziehungsweise seine Gesundheit bangen.
Und so hoben die 16 Männer (teils mit verhängten Einreiseverboten im Gepäck) am Donnerstag im Zuge einer Frontex-Charteroperation von Wien-Schwechat in Richtung Heimat ab. Wo sie von den örtlichen Behörden in Empfang genommen wurden. Oberste Priorität bei der Flugreise - wie auch schon bei der vorangegangenen Abschiebung: maximaler Schutz hinsichtlich Corona.
Klaus Loibnegger, Kronen Zeitung
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