Prozess in Innsbruck

Bankomat in Luft gejagt: Italiener muss in Haft

Tirol
20.06.2020 11:00

Eine explosive Bande hielt die Polizei im vergangenen Sommer auf Trab: Binnen weniger Wochen wurden in Tirol gleich drei Bankomaten gesprengt. Zumindest in Vomp dürfte ein Italiener (48) die Hände im Spiel gehabt haben. Obwohl er die Tat leugnete, wurde er nun verurteilt.

Es war exakt 3.39 Uhr, als am 14. August 2019 in Vomp ein Geldautomat in mehrere Teile gerissen wurde. Gehört hat den lauten Knall im Gewerbegebiet niemand. Mit knapp 104.000 Euro machte sich die Bande aus dem Staub.

Rund eine Stunde später geriet bei Patsch jedoch ein gerade von der Autobahn abgefahrener Audi mit dem Angeklagten und einem Rumänen in eine Polizeikontrolle. Beide wirkten locker und entspannt. „Ich leuchtete in den Kofferraum und auf die Rückbank, sah aber nichts Verdächtiges und wir ließen den Pkw fahren“, erinnerte sich eine Beamtin als Zeugin.

„Zwillinge“ wiedererkannt
Im Zuge akribischer Ermittlungen zeigte man dann Personen im Umkreis des Tatortes Bilder – auch von diesen beiden Männern. Und tatsächlich erinnerten sich eine Polizistin, die privat beim Einkaufen war, und eine Verkäuferin an die beiden korpulenten Typen, die fast wie Zwillinge aussahen. Dies soll nur vier Tage vor der Sprengung gewesen sein, wo das Duo wohl den Tatort ausspioniert haben dürfte. „Ich war nicht dort. Das können die GPS-Daten von meinem Auto beweisen“, erklärte der Angeklagte.

Tat bis zuletzt abgestritten
Das Auto des vorbestraften Italieners war vier Tage vor der Tat tatsächlich nicht dort. Doch die Auswertung der Daten ergab auch, dass der Wagen in der Nacht, als der Bankomat in die Luft flog, um 3.39 Uhr nur 650 Meter vom Tatort entfernt geparkt war. Zudem fiel auf, dass sich der Angeklagte bei der Fahrt nach Tirol eine Stunde bei der Wohnadresse des untergetauchten Rumänen nahe Treviso aufhielt – und das, obwohl dieser ja eigentlich in Vomp auf seine Abholung wartete.

Der 48-Jährige stritt dennoch weiter alles ab. Der Schöffensenat glaubte ihm kein Wort. Nicht rechtskräftiges Urteil: viereinhalb Jahre Haft!

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