Trotz vieler Indizien

Schwangerenmord: „Ein Schwein, aber kein Mörder!“

Kärnten
18.06.2020 16:50

Mit 19 Zeugen und 30 Zuschauern begann Donnerstag der Mordprozess gegen jenen Klagenfurter Familienvater, der angeklagt ist, seine Geliebte im vergangenen August umgebracht zu haben. Ein Urteil wird für Freitag erwartet. Der Mann bekannte sich beim Prozessauftakt „nicht schuldig“.

Nicht einmal die vielen Indizien wie DNA-Spuren, Katzenhaare und belastende Chatprotokolle sowie Handyortungen, die Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth akkurat auflistet, beeindrucken den Angeklagten und sein schlecht abgestimmtes Verteidigerduo. So hätte der Familienvater seine Geliebte zum Schwangerschaftsabbruch gedrängt, als er erfuhr, dass sie ein Kind erwartet.

„Was er mit den Frauen aufgeführt hat, ist furchtbar. Man kann sagen, er ist ein Schwein -- aber deswegen muss er kein Mörder sein“, meint Verteidiger Manfred Arbacher. Die Ermordete ist laut Staatsanwältin nicht die erste Geliebte gewesen, die der Mann gehabt habe. Als er erfuhr, dass diese schwanger sei und wollte, dass er sich zu ihr bekenne, habe der Angeklagte schlimmste Drohungen ausgestoßen: Er werde die Frau und ihren Ehemann zerstören, er werde richtig durchdrehen und es sei ihm egal, wenn er dafür „sitzen“ gehe.

Indizen gegen den Angeklagten 
Was gegen den Angeklagten spricht: Kurz nach der Tat soll er einen Anruf entgegengenommen haben, der über einen Funkmasten nahe des Tatortes ging. Es gibt Personsbeschreibungen von zwei Zeugen, die auf ihn passen. Auf seinem T-Shirt wurde DNA des Mordopfers gefunden, außerdem lagen Schuhe von ihm im Müll vor seiner Klagenfurter Wohnung. Sie passen zu Spuren am Tatort. Und der Mann soll die Tat gegenüber einem Mithäftling gestanden haben.

Gegenbeweise oder Ausreden?
„Wir wollen Gegenbeweise vorlegen, die die Geschworenen an der Täterschaft meines Mandanten zweifeln lassen“, kündigte der Verteidiger an. Das ist angesichts der vielen Indizien - Handyortung, Chats, Katzenhaare, DNA-Spuren - schwierig, wie Arbacher weiß. Und wirklich hörte sich die Darstellung des Angeklagten mehr nach Ausrede an: Er wäre nur in ihrer Nähe gewesen, weil er die falsche Autobahnauffahrt genommen hatte; zur Tatzeit wäre er auf einem Parkplatz im Auto gesessen und hätte nachgedacht;  „irgendjemand“ hätte die Turnschuhe, deren Abrücke auf dem Opfer gefunden worden sind, in seinem Müll abgelegt. Und die DNA am T-Shirt? „Sie könnte von meiner Frau sein oder vielleicht von meiner Mutter. . .“

Im Falle eines Schuldspruches wird es ohne Geständnis als Milderungsgrund kaum eine andere mögliche Strafe als „lebenslänglich“ geben, da eine junge Frau samt ihrem ungeborenen Baby getötet wurde, weswegen neben Mord auch ein unerlaubter Schwangerschaftsabbruch angeklagt ist.

Den Vorsitz über das Geschworenengericht führt Richter Christian Liebhauser.

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