Mutter erschossen

Sohn (46) laut Gutachten nicht zurechnungsfähig

Oberösterreich
17.06.2020 10:17

Laut psychiatrischem Gutachten ist jener 46 Jahre alte Mann, der Ende April im oberösterreichischen Kronstorf seine 81-jährige Mutter mit einem Kleinkalibergewehr erschossen hat, nicht zurechnungsfähig. Zu diesem Ergebnis kam Psychiaterin Adelheid Kastner im Zuge ihrer Untersuchungen. Noch wenige Stunden vor der Tat hatte ein Amtsarzt den mutmaßlichen Täter allerdings nicht als Gefahr für sich oder andere eingestuft.

Der Landwirt hatte nach der Tat angeben, mit einem Kleinkalibergewehr, das er legal besitzt, zweimal auf die 81-Jährige geschossen zu haben. Laut Obduktion war der zweite Schuss tödlich. Hintergrund sollen ständige Vorwürfe der Mutter gewesen sein, dass der Beschuldigte keine Frau finde und es damit auch keinen Hoferben gebe.

Nackt ausgezogen und durch die Gegend gelaufen: Amtsarzt
Nach der Tat verständigte der Mann über Notruf die Polizei und gestand die Tat. Als die Beamten kamen, wartete er bereits vor dem Haus und ließ sich widerstandslos festnehmen. Die Ermittlungen gegen ihn werden wegen des Vorwurfs des Mordes geführt. Doch nur Stunden vor der Tat hatte sich der 46-Jährige durchaus seltsam verhalten. Wie bereits berichtet, wollte der 46-Jährige trotz Corona-Einschränkungen nach Salzburg zum Flughafen fahren, um „Urlaub in den USA“ zu machen. Unterwegs sei er dann stehen geblieben, habe sich nackt ausgezogen und sei so durch die Gegend gelaufen. Die Polizei führte ihn daraufhin einem Amtsarzt vor.

Wie die „Oberösterreichischen Nachrichten“ berichteten, sei dieser zu dem Ergebnis gekommen, dass von dem Landwirt weder eine Gefahr für sich selbst noch für andere ausgehe und daher die Voraussetzungen für eine Unterbringung in der Psychiatrie nicht erfüllt seien.

Unterbringung in Anstalt?
Zu einem anderen Ergebnis kommt Psychiaterin Adelheid Kastner im Zuge ihres Gutachtens. Sie stufte ihn aufgrund einer psychischen Erkrankung als nicht zurechnungsfähig ein. Es steht also im Raum, dass die Staatsanwaltschaft eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragen wird.

Ein entsprechender Antrag ist jedoch noch nicht fertig, es fehlen noch einige Ermittlungsunterlagen bzw. ein Schuss-Gutachten, hieß es am Mittwoch bei der Anklagebehörde in Steyr.

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