Zufälliges Opfer

Prozess nach Würgemord auf Parkplatz gestartet

Niederösterreich
16.06.2020 11:35

Am Landesgericht St. Pölten hat am Dienstagvormittag der Mordprozess gegen einen 40-Jährigen begonnen. Der deutsche Staatsbürger soll Ende Mai 2019 im Amstettner Stadtteil Greinsfurth eine 52-jährige Oberösterreicherin getötet haben. Neben Mord wird dem Mann auch schwerer Raub angelastet, der Beschuldigte war zu beiden Vorwürfen nicht geständig. Ein Urteil wird für Mittwoch erwartet.

Die Leiche der 52-Jährigen war am späten Abend des 28. Mai vergangenen Jahres in einem Gebüsch neben dem Parkplatz des Einkaufszentrums WestSide City entdeckt worden. Vom Verdächtigen fehlte vorerst jede Spur, der damals 39-Jährige wurde letztlich am 29. Juli 2019 festgenommen.

„Hier und heute geht es um eine Zeitspanne von neun Minuten im Leben zweier Menschen“, führte Staatsanwalt Leopold Bien in seinem Eröffnungsvortrag aus. „Am Ende dieser neun Minuten war eine Frau tot, bestialisch ermordet - und der andere ein Mörder.“

„Zur falschen Zeit am falschen Ort“
Der Angeklagte hatte im Frühjahr 2019 keinen festen Wohnsitz, lebte und übernachtete überwiegend in seinem Pkw. Am Tag der Bluttat soll der 40-Jährige gegen 20 Uhr seinen Wagen auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums abgestellt haben. Kurz vor 20.30 Uhr überquerte die 52-Jährige nach Ladenschluss der Supermarktfiliale, in der sie arbeitete, das Areal auf dem Weg zu ihrem Auto. Bevor sie einstieg, soll die Frau auf den Beschuldigten getroffen sein. Das Opfer „war einfach zur falschen Zeit am falschen Ort“, befand Bien.

Der Beschuldigte soll sein Opfer zu Boden befördert und längere Zeit gewürgt haben. Vor Eintritt der Bewusstlosigkeit wehrte sich die Oberösterreicherin noch heftig und fügte dem Angeklagten eine blutende Wunde zu. Gewebe und Blutspuren des 40-Jährigen wurden später an drei Fingerkuppen ihrer linken Hand gefunden. Bevor der Deutsche die Frau in einem Gebüsch neben dem Parkplatz ablegte, soll er ihr mit einem Schnittwerkzeug die Ellenarterie der linken Hand durchtrennt haben. Als Todesursache wurde dem Staatsanwalt zufolge eine „komprimierende Gewalteinwirkung gegen den Hals“ festgestellt.

Während oder unmittelbar nach der Attacke soll der Mann die Handtasche, einen Gürtel mitsamt Bauchtasche und die optische Brille der 52-Jährigen an sich genommen haben. In der Handtasche befanden sich das Handy der Frau und der Schlüssel für ihren Pkw. Den Wagen des Opfers soll der Angeklagte in der Nähe eines etwas mehr als einen Kilometer entfernten Waldgebietes abgestellt haben.

In Verdacht geriet der Deutsche, als er das Handy der 52-Jährigen am 12. Juli 2019 kurzzeitig aktivierte und darin eine auf ihn selbst registrierte SIM-Karte eingelegt war. „Das war der erste Hinweis auf den Angeklagten“, schilderte Bien. Nach der Wiedereinreise nach Österreich infolge eines Deutschland-Aufenthalts wurde der Mann schließlich im Bereich der Abfahrt der Westautobahn (A1) in Haag (Bezirk Amstetten) festgenommen. Spuren im Pkw des Opfers und am Rücken der Getöteten hätten danach - neben jenen unter den Fingerkuppen der Frau - dem Beschuldigten zugeordnet werden können.

„Bestimmte Lücken“ in Anklage
„Es ist nichts so, wie es scheint zu sein“, sagte Verteidiger Michael Dohr, der „bestimmte Lücken“ in der Anklage ortete. So gebe es etwa keinen Beweis dafür, dass sein Mandant zum Tatzeitpunkt auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums war. Handydaten zufolge sei der 40-Jährige erst gegen etwa 21 Uhr an Ort und Stelle gewesen. Der Angeklagte habe außerdem kein Motiv gehabt, die Frau „auf diese schreckliche Art zu töten“.

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