Der 52-Jährige war kurz vor Weihnachten auf der Packer Bundesstraße (B70) unterwegs gewesen, als er ungebremst gegen den Pkw eines 74 Jahre alten Lavanttalers krachte. Beide Fahrzeuge kamen von der Straße ab, das Auto des Pensionisten prallte gegen eine Böschung, der Lenker erlitt dabei tödliche Verletzungen.
Der Polizist blieb praktisch unverletzt, er flüchtete zu Fuß von der Unfallstelle, ohne sich um das Opfer zu kümmern. Er wurde bald darauf von einer Polizeistreife in einem Gasthaus aufgegriffen. Bei einer Begehung der Unfallstelle (siehe Bild) machte sich das Gericht ein Bild von den Gegebenheiten vor Ort.
"Ich habe erst nach dem Unfall getrunken"
Das Ausmaß der Alkoholisierung des Polizisten wurde von der Exekutive geheim gehalten, laut Staatsanwältin Sandra Agnoli wurden bei ihm 2,44 Promille Blutalkohol festgestellt. Bei der Verhandlung an Ort und Stelle stritt der Beschuldigte allerdings ab, betrunken gefahren zu sein. Er gab an, er habe am Beifahrersitz eine Flasche Schnaps gehabt und erst nach dem Unfall daraus getrunken. Danach habe er das Gasthaus aufgesucht.
Richter Oliver Kriz schenkte der Version des Polizisten anschlließend wenig Glauben und fällte einen Schuldspruch. Der Verurteilte wollte dies aber nicht akzeptieren, sein Anwalt kündigte "volle Berufung" an.
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