Hoffnung auf Milderung

Alleine in Wien: 3300 Corona-Strafen angefochten

Wien
15.06.2020 11:41

Seit dem Ausbruch der Pandemie wurden in Wien bereits 8600 Strafverfügungen für vermeintliches Fehlverhalten verschickt. Nicht weniger als 3300 Personen haben ebendiese aber bereits wieder angefochten. Die Chancen auf einen Erfolg scheinen gut. Während die Betroffenen meist auf eine Herabsetzung der Strafe hoffen, wurden knapp 1000 Verfahren inzwischen wieder eingestellt.

Für das Nichtbefolgen der Corona-Verordnungen setzte es teils hohe Strafen. So verhängte die Polizei etwa für das Lesen eines Buches auf einer Bank oder auch einen Klimmzug im Park Bußgelder von rund 500 Euro. Die dazugehörigen Anzeigen beschäftigen die Behörden jedoch noch immer intensiv: Allein in Wien wurden 3300 Verwaltungsstrafverfahren beeinsprucht, wie das Magistrat mitteilte. Viele davon sind noch in Bearbeitung.

Oft hunderte Euro Strafe
Bei den Magistratischen Bezirksämtern sind bislang insgesamt rund 11.100 Anzeigen der Polizei eingelangt - Organmandate sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Letztere sorgten ob des meist geringeren Bußgeldes für wenig Diskussionen. Für wesentlich mehr Aufsehen sorgten die aufgrund einer Anzeige verhängten Strafen. So wurden Verstöße gegen Ausgangs- oder Abstandsregeln oft mit mehreren hundert Euro Strafe geahndet.

Viele Verfahren eingestellt
Mittlerweile sind bereits 8600 Strafverfügungen verschickt worden. Davon wurden aber 3300 Fälle gleich wieder beeinsprucht. Die Betroffenen hoffen vorwiegend auf eine Herabsetzung der Strafhöhe, hieß es im Magistrat. Einige mutmaßlichen Vergehen zeigten zudem gar keine Konsequenzen: Knapp 1000 Verfahren wurden gänzlich eingestellt.

Strafen teilweise nicht rechtmäßig
Vereinzelt wurden verhängte Bußen aber auch als nicht rechtmäßig erachtet: Zuletzt war etwa bekannt geworden, dass ein Mann, der zu einer Strafe von 500 Euro verdonnert worden war, mit seinem Rechtsmittel erfolgreich war. Er hätte zahlen sollen, weil er einen Freund ohne triftigen Grund in seiner Wohnung besucht hatte. Das Landesverwaltungsgericht wies nun darauf hin, dass auch zur Zeit der Ausgangsbeschränkungen kein bestimmter Grund nötig war, um die Öffentlichkeit zu betreten.

15 Anzeigen setzte es übrigens wegen einer Verletzung des Epidemiegesetzes. Dabei handelte es sich um Verstöße gegen die Quarantäne-Bestimmungen.

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