Abschuss-Bescheid

Wolfsbeauftragter: „Rechne mit einem Einspruch“

Salzburg
14.06.2020 12:30

Noch immer wartet die Agrargemeinschaft-Tofernalm auf den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann. Eine Antwort auf die Abschussfrage sei jedoch noch lange nicht in Sicht, meint Wolfsbeauftragter Hubert Stock. Die Causa ist laut ihm ein „Präzedenzfall“.

Herr Stock, was passiert, nachdem die Bezirkshauptmannschaft St. Johann den Antrag auf den Abschuss des Wolfes bearbeitet hat?

Egal, ob der Antrag abgelehnt wird oder nicht: Ich rechne jedenfalls mit einem Einspruch. Wenn der Abschuss erlaubt wird, wird es sicher Einspruch von Seiten der Naturschutzorganisationen geben. Bei einem Verbot ist es umgekehrt. Es kann bis ins nächste Jahr dauern, bis diese Angelegenheit ausjudiziert ist. Auch weil die Frage ein Präzedenzfall in Österreich ist.

Was bedeutet der Bescheid für den Schutzstatus des Wolfes im Bundesland?

Der Status des Wolfes ist davon nicht betroffen. Für eine Änderung des Schutzstatus’ des Wolfes müssten alle Mitgliedsländer im EU-Rat der Europäischen Union zustimmen.

Wie funktioniert die Förderung des Landes für Bauern genau?

Zäune, die bestimmten Kriterien entsprechen, werden vom Land gefördert. 80 Prozent der Summe wird erstattet, maximal ein Betrag von 3000 Euro.

Nikolaus Pichler
Nikolaus Pichler
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